Landratsamt Bamberg: Informationen für Waffenbesitzer

Salutwaffen, Dekorationswaffen und „Große Magazine“

Bereits zum 01.09.2020 wurde das Waffenrecht in einigen Bereichen geändert. Dies hat entscheidende Auswirkungen für den Besitz von Salutwaffen, Dekorationswaffen und „Große Magazine“.

Salutwaffen

Für Salutwaffen ist jetzt neu eine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig. Wer Salutwaffen besitzt, muss für diese bis 01.09.2021 beim Landratsamt Bamberg eine Waffenbesitzkarte beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist u.a. ein Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde und eine Bedürfnisbescheinigung z.B. eines Vereins zur Brauchtumspflege. Sollte die Waffenbesitzkarte nicht erteilt werden können, so bleibt nur die Abgabe der Salutwaffen an einen anderen Berechtigten bzw. die Abgabe beim Landratsamt zur Vernichtung, um den illegalen Waffenbesitz zu vermeiden.

Dekorationswaffen

Waffen, die vor dem 28.06.2018 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden, können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer weiterhin besessen werden. Sollten solche „Alt-Deko-Waffen“ den Besitzer wechseln (auch beim vererben), so ist hierfür eine waffenrechtliche Erlaubnis notwendig, die beim Landratsamt beantragt werden muss.

Waffen, die zwischen dem 28.06.2018 und dem 31.08.2020 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden, können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer weiterhin erlaubnisfrei besessen werden. Sollten solche Deko-Waffen den Besitzer wechseln, sind diese unter Vorlage der Deaktivierungsbescheinigung beim Landratsamt anzumelden. Ebenso sind „Neu-Deko-Waffen“ anzumelden, die ab 01.09.2020 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden.

Große Magazine

Unter großen Magazinen sind Wechselmagazine und Magazingehäuse zu verstehen für

  • Kurzwaffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen,
  • Langwaffen mit Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen.

Große Magazine sind seit dem 01.09.2020 grundsätzlich verboten. Wurden aber solche Magazine vor dem 13.06.2017 erworben, kann der Besitz noch bis zum 01.09.2021 angezeigt werden. Die anschließend ausgestellte Anzeigebescheinigung berechtigt zum weiteren Besitz und zur weiteren Verwendung dieser „Großen Magazine“.

Große Magazine, die ab dem 13.06.2017 erworben wurden, können nicht angemeldet werden. Diese sind bis zum 01.09.2021 beim Landratsamt zur Vernichtung straffrei abzugeben. Der spätere Besitz ist illegal.

Informationen

Antrags- und Anmeldeformulare sind zu finden unter: www.landkreis-bamberg.de/Landratsamt/Bürgerservice-/Formulare-Broschüren/Waffen-Sprengstoffrecht

Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Landratsamtes Bamberg

  • Frau Will, Tel. 0951 85-9849
  • Herr Stöcklein, Tel. 0951 85-343