Bamberger Schul- und Kitabetrieb: Entscheidung liegt nicht mehr bei Kommune
Bisherige Stichtag-Regelung an Freitagen wird von bayern- und bundesweiten Bestimmungen abgelöst
Vor kurzem wurden das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geändert. Seitdem gilt: In welcher Form Schulen und Kitas geöffnet haben, wird nicht mehr jeden Freitag für die kommende Woche festgelegt. Stattdessen ist ein mehrtägiges Unter- oder Überschreiten von Schwellenwerten bei der 7-Tage-Inzidenz maßgeblich.
Konkret bedeutet dies: Liegt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100, ändert sich der Schulbetrieb ab dem übernächsten Tag. Am heutigen Freitag liegt die Stadt Bamberg bei einem Inzidenzwert von 91,8. Sollte die 100er-Schwelle beispielsweise auch am Samstag, Sonntag, Montag und Dienstag unterschritten werden, hätte die Stadt Bamberg am Mittwoch amtlich bekanntzugeben, dass ab Donnerstag Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen beginnen kann.
Am bisherigen Unterrichtsbetrieb ändert sich also für die kommende Woche vorerst nichts. Distanzunterricht bleibt weiterhin die Regel. Ausgenommen davon sind die Jahrgangsstufen 4 an den Grund- und Förderschulen, die Jahrgangsstufen 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie die Abschlussklassen der weiteren Schularten. Dort kann Präsenzunterricht oder Wechselunterricht stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann.
Sollte der Schwellenwert nach einer Phase mit niedrigerer Inzidenz wieder steigen, gilt Folgendes: Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Marke von 100, treten die entsprechenden Maßnahmen am übernächsten Tag in Kraft. Beispiel: Liegen Sonntag, Montag und Dienstag über 100, gilt ab Donnerstag wieder Distanzunterricht – mit Ausnahme der oben genannten Jahrgangsstufen.
In der Kindertagesbetreuung gelten nun ebenfalls die inzidenzabhängigen Regeln. Aktuell sind die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen geschlossen, bieten jedoch Notbetreuung an. Bei Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen können die Einrichtungen am übernächsten Tag in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, mit Betreuung in festen Gruppen. Dies wäre in der Stadt Bamberg bei fortdauernder Unterschreitung des Schwellenwertes von 100 am kommenden Donnerstag der Fall. Bei umgekehrter Entwicklung gilt:
Überschreitet die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Marke von 100, sind die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung am übernächsten Tag geschlossen und können wieder nur Notbetreuung anbieten.
Die Schulen und Anbieter der Kindertagesbetreuung sind über die Regelungen bereits im Bilde und stets im engen Austausch mit dem Staatlichen Schulamt, dem Referat für Bildung, Schulen und Sport sowie dem Stadtjugendamt.
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