Landratsamt Lichtenfels erlässt Allgemeinverfügung: Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben
Im Rahmen des Vollzugs tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest; Aufstallung von Geflügel in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken hat das Landratsamt Lichtenfels folgende Allgemeinverfügung erlassen: Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lichtenfels vom 10. März 2021 mit Anordnung zur Aufstallung von Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und eine gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, wird ab sofort aufgehoben.
Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Das Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.
Die Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken, die ebenso in einer Allgemeinverfügung vom 1. Februar 2021 angeordnet wurden, bleiben weiterhin bestehen und sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Alle entsprechenden Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises unter https://www.lkr-lif.de/aktuelles/7847.Vogelgrippe hinterlegt.
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