Geflügelpest: Aufhebung der Stallpflicht im Landkreis ERH

symbolbild Hühner

Auf Grundlage einer aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Das Umweltministerium hat deshalb die Kreisverwaltungsbehörden gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen.

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat deshalb die Allgemeinverfügung vom 19.02.2021 teilweise aufgehoben. Ab dem 30.04.2021 entfällt damit die Aufstallungspflicht bei Geflügel und bis auf weiteres sind auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen laut Allgemeinverfügung vom 19.02.2021 gelten jedoch weiter und auch Aufzeichnungen müssen entsprechend weiter geführt werden. Die Allgemeinverfügungen sind im Internet unter Bekanntmachungen verfügbar: https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.