Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt
Brigitte Glos, Leiterin der Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg: „Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.“
Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt, gesondert von den regulär zustehenden Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Gutschrift erfolgt ab der 19. Kalenderwoche. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
„Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung“, so Glos.
Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
Neueste Kommentare