Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Forchheim
Aufgrund rückläufiger Fallzahlen von Geflügelpest in Bayern hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seine Risikoeinschätzung bezüglich der Gefahr des Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände geändert. Damit wird jetzt auch im Landkreis Forchheim die Stallpflicht für Geflügel zum 29.04.2021 aufgehoben, genauso wie die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen. Geflügelausstellungen und -märkte sind nun auch wieder möglich.
Um eine erneute größere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, führt Bayern das bestehende Wildvogelmonitoring intensiv weiter und beobachtet die Situation genau. Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden.
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