Allgemeinverfügung des Landratsamtes Kulmbach zur Aufhebung der Anordnungen zur Aufstallungspflicht im Landkreis Kulmbach

symbolbild Hühner

Bekanntmachung – Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest

Auf Grundlage der aktuellen Risikobewertung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist eine bayernweite präventive Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – nicht mehr erforderlich. Das Umweltministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden deshalb gebeten, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Ab sofort gibt es nur noch eine örtlich begrenzte Aufstallungspflicht bei neuen Nachweisen der Geflügelpest.

Das Landratsamt Kulmbach erlässt daher beigefügte Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Anordnung zur Aufstallungspflicht im Landkreis Kulmbach vom 10.03.2021. Die Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken, die ebenso in der Allgemeinverfügung vom 10.03.2021 angeordnet wurden, bleiben weiterhin bestehen und sind zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände durch die Tierhalter stets zu beachten und strikt einzuhalten. Alle Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-kulmbach.de veröffentlicht.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.