Minister Aiwanger: „Wir verbessern den Mobilfunk in Oberfranken“
Neuer Förderbescheid für oberfränkische Kommune Seßlach
Das Mobilfunkförderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums wird auf 18 weitere Städte und Gemeinden ausgeweitet. Auch die oberfränkische Kommune Seßlach hat von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger nun den Förderbescheid erhalten. Aiwanger: „Wir brauchen die Kommunen als Partner vor Ort beim Mobilfunkausbau. Daher freue ich mich sehr, Seßlach an Bord des Förderprogramms begrüßen zu dürfen. Mit unserer Finanzierung unterstützen wir den Bau der notwendigen Infrastruktur und tragen so maßgeblich zur Verbesserung des Mobilfunknetzes bei. Unsere Botschaft ist klar: Wir wollen bayernweit für gutes und schnelles Netz sorgen und die Mobilfunklöcher schließen.“ Bayernweit haben bisher 81 Kommunen einen Förderbescheid erhalten.
Aus Oberfranken haben bisher 14 Kommunen einen Förderbescheid erhalten: Rehau, Röslau, Getrees, Tettau, Heiligenstadt, Waischenfeld, Kulmbach, Mainleus, Schönbrunn im Steigerwald, Presseck, Breitengüßbach, Bad Staffelstein, Ludwigsstadt und Bad Rodach. Insgesamt sind 93 Städte und Gemeinden aus diesem Regierungsbezirk förderberechtigt.
Neben der oberfränkischen Kommune erhalten Waldsassen, Velburg, Deining und Tännesberg (Oberpfalz), Rauhenebrach, Gmünden am Main, Trappstadt (alle Unterfranken), Seßlach (Oberfranken), Weihenzell (Oberpfalz), Füssen und Pöttmes (alle Schwaben), Neukirchen, Niederwinkling, Ering und Unterdietfurt (Niederbayern) sowie Oberaudorf, Marktl und Gerolsbach (Oberbayern) einen Förderbescheid.
Mit der Fördersumme sollen Masten, Fundamente und Leerrohre gebaut werden. Städte und Kommunen können die Förderung in zwei Varianten beantragen: Die Bauauftragsvariante sieht vor, dass die Gemeinde die Bauherrin ist. Sie kümmert sich von der Ausschreibung des Baus bis hin zur Vermietung an die Netzbetreiber. Bei der Baukonzessionsvariante übergibt die Gemeinde die Planung, den Bau und das Betreiben des Mobilfunkmastes an einen Konzessionär als Bauherr. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80 Prozent der förderfähigen Kosten – in manchen Regionen sogar 90 Prozent. Der Höchstbetrag liegt bei 500.000 Euro. Im Durchschnitt trägt die Gemeinde einen Eigenanteil von 10 bis 20 Prozent, der beispielsweise mit Mieteinnahmen ausgeglichen werden kann.
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