MdB Emmi Zeulner: „Zustimmung zum Vierten Bevölkerungsschutzgesetz“
Mehr Akzeptanz durch bundeseinheitliche Mindestregelungen
Am gestrigen Tag hat der Deutsche Bundestag über das vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite abgestimmt und damit Mindestregelungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 bundeseinheitlich eingeführt. Auch die heimische Bundestagabgeordnete Emmi Zeulner (CSU, Wahlkreis Lichtenfels-Kulmbach-Bamberg Land) hat dem Gesetz zugestimmt, aber in einer persönlichen Erklärung ihre Bedenken ausgeführt.
„Als gelernte Krankenschwester hat für mich der Gesundheitsschutz oberste Priorität. Ich nehme die klaren Forderungen vonseiten der Intensivmediziner und der Pflegekräfte, die für ein Durchhalten der Gesellschaft und starke Maßnahmen in der Pandemie werben, sehr ernst. Zugleich müssen nach einer so langen Zeit aber auch die Lebenswirklichkeiten der Menschen in unserem Land eine stärkere Berücksichtigung finden“, so die Gesundheitspolitikerin. „Ich kann nachvollziehen, dass viele Menschen „pandemiemüde“ sind und dennoch können wir darauf hoffen, durch die Impfkampagne in wenigen Wochen einen deutlichen Schritt weiter zu sein. Mit diesem Gesetz, schaffen wir mehr Akzeptanz durch bundeseinheitliche Regelungen, lassen gleichzeitig bei der Pandemiebekämpfung nicht nach und schaffen dennoch Erleichterungen“, so Zeulner. Besonders die Erleichterungen für den Außenbereich und Familien sieht Zeulner positiv. „Zum einen wird die Sportausübung von Kinder unter 14 Jahren in kleinen Gruppen ermöglicht. Und zum anderen können zoologische und botanische Gärten mit einem Test- und Schutzkonzept öffnen.“ Bei den Schulen konnte man sich einigen, den Präsenzunterricht bis zu einem Wert von 165 zu ermöglichen, da das Ziel weiter bleibe, die Schulen im Sinne unseres Kleinsten, so lange wie möglich offen zu halten.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der vor allem für die CSU entscheidend war, ist die Rechtssicherheit für den stationären Einzelhandel vor Ort. „Wir konnten verhandeln, dass die Möglichkeit von click&meet mit Teststrategie nicht bereits ab einer Inzidenz von 100 untersagt ist, sondern bis zu einer Inzidenz von 150 weiter ermöglicht wird. Auch konnten wir erfolgreich die weitere Zulassung der click&collect Möglichkeit – unabhängig von der Inzidenz – durchsetzen“, so Zeulner. „Doch ich hätte mir hier noch weitere Erleichterungen gewünscht und vorstellen können“, betont die Abgeordnete.
Denn ihrer Ansicht nach, bleiben die weiteren Regelungen zum Einzelhandel und den Selbstständigen hinter den zu Recht gesetzten Hoffnungen zurück. „Die Menschen in diesen Bereichen haben in den letzten Monaten bewiesen, dass sie mit viel persönlichem Einsatz gute Schutz- und Hygienekonzepte auf die Beine stellen können. Gerade auch die Kosmetikerinnen, bei denen hohe Hygienemaßnahmen der Standard sind und die mit viel Organisation und persönlichem Einsatz alle Vorgaben erfüllt haben, hätten meiner Ansicht nach, im Rahmen des Ermessens, mit in die Öffnungsausnahmen einbezogen werden müssen“, erklärt die Abgeordnete. „Auch die Einzelhändler, sei es das Schuh- oder auch das Sportfachgeschäft, haben mit viel Einsatz gezeigt, dass sie ein durchdachtes Schutzkonzept liefern können. Hier setze ich mich weiter für Nachbesserungen ein.“
Weiter konnte erreicht werden, dass die Ausgangsbeschränkungen statt ab 21.00 Uhr nun ab 22.00 Uhr, und für Einzelpersonen zu sportlichen Betätigung erst ab 24.00 Uhr, gelten. „Wobei ich mir des massiven Eingriffs in die Grundrechte bewusst bin. Deshalb muss es das Ziel sein, diese Eingriffe schnellstmöglich wieder aufheben“, stellt Zeulner klar. „Wie bei allen Eingriffsmaßnahmen muss auch hier der Fokus darauf liegen, jetzt bereits mildere Mittel in die Diskussion miteinzubeziehen und wenn möglich umzusetzen.“
Ein Punkt sei der Gesundheitspolitikerin noch besonders wichtig: Die Berücksichtigung der veränderten Situation für geimpfte Menschen – besonders auch im Bereich von Gemeinschaftseinrichtungen, wie Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. „Mit dem vollen Impfschutz der Bewohner sind die einschlägigen Argumente für die Grundrechtseinschränkungen hier größtenteils entfallen“, führt die Bundestagsabgeordnete aus.
Die immer wieder vorgebrachte Kritik, dass der Bund hier seine Kompetenzen überschritten habe, kann Zeulner aber nicht nachvollziehen. „Unser Föderalismus ist etwas Großartiges. Aber für eine Pandemie, die keine Landesgrenzen kennt, braucht es nach einer so langen Zeit eine nationale Antwort. Und diese Antwort muss nun das deutsche Parlament geben. Und so sehr ich subsidiäre Ansätze befürworte, mussten wir feststellen, dass die Ebene, die in Verantwortung stand, mit ihren Möglichkeiten am Ende angekommen war. Das galt insbesondere für das Format der Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit der Bundeskanzlerin. Denn man konnte die Uhr danach stellen, wann die erste Landesregierung, von den, in den Konferenzen getroffenen Beschlüssen, wieder abweichen würde“, so Zeulner.
Jetzt läge die Verantwortung genau da, wo sie liegen müsse: in der Mitte des Parlaments.
„Natürlich würde ich lieber über weitere Lockerungen abstimmen, doch die Zahl der Neuinfektionen steigt weiter täglich an und am heutigen Tag befinden sich über 5.000 Menschen coronabedingt in intensivmedizinischer Behandlung. Das zeigt deutlich, dass wir in der Pandemiebekämpfung noch nicht nachlassen dürfen“, so die Gesundheitspolitikerin. „Als Parlamentarierin fallen mir solche Entscheidungen nicht leicht, dennoch sind zu treffen, denn sich hier aus der Verantwortung zu stehlen, entspricht nicht meinem Verständnis von Politik“, so Zeulner abschließend.
Neueste Kommentare