44-Jähriger Bayreuther nach Messerangriff auf Polizeibeamte in Untersuchungshaft
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Bayreuth
BAYREUTH. Nach dem Messerangriff des 44-jährigen Mannes gegen Polizeibeamte am Mittwochmittag in Bayreuth, erging gegen ihn auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl. Der Tatverdächtige muss derzeit noch wegen einer Schussverletzung ärztlich behandelt werden.
Dem Einsatz, gegen 13 Uhr, in der Albrecht-Dürer-Straße war der Anruf des 81-jährigen Vaters bei der Polizeiinspektion Bayreuth-Stadt vorangegangen, der von seinem Sohn tätlich angegriffen worden war. Eine Streifenbesatzung kam wenig später vor Ort. Nachdem der aggressive 44-Jährige sich in ein Zimmer der Wohnung eingesperrt hatte und weigerte, die Tür zu öffnen, forderten die Beamten Unterstützung an. Als die Einsatzkräfte dann die Zimmertür gewaltsam öffneten, stürmte der Mann mit einem Messer heraus und ging auf die Beamten los. Der Einsatz verlagerte sich vor die Wohnung, während der 44-Jährige die Aufforderung, die Waffe wegzulegen, wiederholt nicht befolgte. Auch der Einsatz von Pfefferspray zeigte keine Wirkung, worauf ein Beamter die Dienstwaffe einsetzte und den Mann an der Hand traf. Dieser zog sich wieder in die Wohnung zurück. Gegenüber den Polizisten, die Erste Hilfe leisten und den Tatverdächtigen festnehmen wollten, verhielt sich der Mann trotz seiner Verletzung weiterhin sehr aggressiv und leistete Widerstand. Der Vater des Mannes blieb unverletzt. Ein Beamter trug durch die Schussabgabe ein Knalltrauma davon.
Der Einsatz wurde durch einen Polizisten mit der Body-Cam aufgezeichnet. Dadurch können der Ablauf und das Vorgehen des Tatverdächtigen und der Beamten genau nachvollzogen werden. Die Aufnahmen sind ein wichtiges Beweismittel für die Ermittlungen.
Aufgrund der Erkenntnisse nahm die Staatsanwaltschaft Bayreuth bereits am Mittwochnachmittag Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes gegen den 44-Jährigen auf.
Am Donnerstagnachmittag erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen den Beschuldigten.
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