PCR-Pooltests an Schulen in Erlangen-Höchstadt
Einvernehmen zu Ausnahmegenehmigungen an WICOVIR-Studie erteilt
Das Landratsamt ist gerade dabei, Ausnahmegenehmigungen für gestellte Anträge zur Testpflicht an Schulen in Erlangen-Höchstadt zu erlassen. Nach Billigung durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Regierung von Mittelfranken ihr Einvernehmen erteilt. Die betroffenen Einrichtungen werden vom Landratsamt über die jeweiligen Ausnahmegenehmigungen mit den Regelungen zur Umsetzung via Einzelbescheid informiert. Schulen, die bereits an der WICOVIR-Studie teilnehmen, können dann die Testpflicht nach Genehmigung durch Abgabe eines Gurgeltests zweimal wöchentlich erfüllen. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Tests ist die jeweilige Schule verantwortlich. Schülerinnen und Schüler werden von der Schule über die Umsetzung informiert. Bei der WICOVIR-Studie handelt es sich um eine alternative Testmethode, die im Rahmen einer Feldstudie erprobt werden soll. Nach Billigung durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erteilt die Regierung von Mittelfranken ihr Einvernehmen unter Auflagen. Diese sind im Bescheid aufgeführt.
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