MdB Dr. Silke Launert: Bundestag stimmt über bundesweite „Corona-Notbremse“ ab
Am heutigen Mittwoch stimmt der Deutsche Bundestag über das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ab. Die Bayreuther Bundestagsabgeordnete kann aufgrund einer sie betreffenden Quarantänepflicht (Kontaktperson 1. Grades) nicht vor Ort sein und abstimmen. Allerdings möchte sie angesichts der Bedeutung der Thematik und vor dem Hintergrund, dass sie bereits zahlreiche Anfragen hierzu erreicht haben, auf diesem Wege nachfolgende Erklärung abgeben:
„Ich war und bin kein Freund dieses Gesetzes aus folgenden Gründen:
1. Als Anhänger des Subsidiaritätsgrundsatzes hätte es aus meiner Sicht das Hochziehen (nur) der Notbremse nicht gebraucht. Ja, ich sehe das Argument, dass es schöner ist, wenn überall in der Bundesrepublik dasselbe gilt. Allerdings findet die Notbremse nur auf Inzidenzen über 100 Anwendung und auch insoweit können die Länder mehr machen. Also ist einerseits das Ziel nicht wirklich erreicht und andererseits verlieren im Gegenzug die Länder, welche näher dran sind, eine gewisse Flexibilität, die man bei der Grundrechtsabwägung braucht.
2. Für Regionen, wie meinen Wahlkreis, die seit Monaten über einer 100er-Inzidenz liegen, wird es meiner Meinung nach durch die Neuregelung nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Zahlen kommen. Das Gesetz schreibt den Zustand aber über mehrere weitere Monate fort und gewichtet die Folgewirkungen dadurch zu wenig. Die meisten Länder haben zudem ja bereits ähnliche Regelungen. Diese sind allerdings flexibler und leichter abzuändern, wenn es vor Ort nicht passt. Ein Bundesgesetz wird man aufgrund Schwerpunktsetzungen vor Ort jedoch nicht so leicht anpassen können.
3. Trotz der wirklich guten Nachbesserungen im Gesetz im Vergleich zum Entwurf habe ich nach wie vor noch verfassungsrechtliche Bedenken. Alternativen wurden zu wenig gewichtet. Die fehlende Einbettung der Inzidenz in die konkreten Folgen für Gesundheit und Leben von Menschen habe ich mehrfach gerügt.
4. Fazit: Ich halte die Nachteile durch dieses Gesetz für schwerwiegender als die Vorteile. Angebote mit besseren Öffnungsstrategien nach einer wirklichen Reduzierung der Zahlen wären mir ungleich lieber gewesen. Trotzdem danke ich allen, die das Gesetz wesentlich (z.B. im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen und auf die Befristung) verbessert haben. Ich habe seit 1,5 Wochen hin und her überlegt, ob ich aus den angeführten Gründen dagegen stimmen oder mich enthalten soll. Jetzt kann ich aufgrund meiner Quarantäne leider nicht vor Ort sein und abstimmen. Da ich jedoch zu diesem Thema schon sehr viele Telefongespräche hatte, war es mir wichtig, meine Haltung hierzu zumindest auf diesem Wege mitzuteilen.“
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