Landratsamt Bayreuth informiert: Was muss ich zum Corona-Impftermin mitbringen?

Symbolbild Impfung

Immer wieder kommt es leider vor, dass in den Impfzentren Impfwillige abgewiesen werden müssen, weil sie nicht alle nötigen Unterlagen und Nachweise dabei haben. Daher hat die Impfkoordination im Landratsamt eine Checkliste zusammengestellt, in der aufgelistet ist, was zur Impfung mitzubringen ist.

Impflinge müssen einen Lichtbildausweis, ihren Impfpass und Nachweise zu allen bei der Registrierung angegebenen Priorisierungsgründen mitbringen.

Bei Risikofaktoren und Vorerkrankungen sind Bescheinigungen über alle Erkrankungen und gegebenenfalls ein Medikamentenplan nötig. Bei einer beruflichen Priorisierung ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die ausgeübte Tätigkeit und ein Dienstausweis mit Lichtbild erforderlich. Hinsichtlich besonderer Kontaktsituationen sind in Bezug auf Schwangere der Mutterpass, bezüglich pflegebedürftiger Personen ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit sowie jeweils ein von der Schwangeren bzw. dem Pflegebedürftigen unterschriebenes Formular, das die beiden Kontaktpersonen benennt, vorzulegen.

Die Formulare finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter diesem Links:

Desweiteren müssen diejenigen, die sich online registriert haben, den Impfbogen zur Mitnahme bei Erstimpfung mitbringen.

Aus Gründen der Hygiene sollten Sie auch einen eigenen Stift dabei haben.

Sie finden diese Checkliste mit den Hinweisen zu den Priorisierungsnachweisen unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises Bayreuth:

https://www.landkreis-bayreuth.de/media/9314/checkliste-komplett.pdf