Forchheimer SPD-Kreistagsfraktion fordert die Einführung einer Grundsteuer C in Bayern

Antrag: Landkreis Forchheim fordert die Einführung einer Grundsteuer C in Bayern

Sehr geehrter Herr Landrat Hermann Ulm,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Kreistags Forchheim,

die SPD-Fraktion im Forchheimer Kreistag beantragt, dass der Kreistag folgenden Beschluss fasst:

Der Kreistag fordert die Bayerische Staatsregierung auf, Städte und Gemeinden in Bayern bei der Baulandmobilisierung zu unterstützen und ihnen hierzu die Erhebung einer Grundsteuer C zu ermöglichen. Dies vermeidet zusätzlichen Flächenfraß.

BEGRÜNDUNG:

Bei der Reform der Grundsteuer hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Änderung“ auf den Weg gebracht. Darin wird den Kommunen zur Baulandmobilisierung die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke zu erheben. Doch die Uneinigkeit in der Bayerischen Staatsregierung gefährdet das Projekt.

Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 gefordert. Diese hatte die Große Koalition dann im Oktober auf den Weg gebracht. In diesem Rahmen wurde mit der Grundsteuer C ein Instrument geschaffen, mit den Städten und Gemeinden Bauland mobilisieren, Baulücken leichter schließen und Spekulation entgegenwirken zu können. Gemeinden sollen mit der Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Diese Grundsteuer C schafft also finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich für die Einführung der Grundsteuer C ausgesprochen. Der Städtetags-Vorsitzende Markus Pannermayr bezeichnete zuletzt die Grundsteuer C als unverzichtbares Instrument, um Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Die Kommunen sollen jedoch, wenn man Äußerungen aus Bayerischen Stattregierung folgt, offensichtlich bevormundet und ihnen die Entscheidung über die Anwendung des wichtigen Steuerungselements einer Grundsteuer C erst gar nicht ermöglicht werden. Die Bayerische Staatsregierung ist nun gefordert, sich klar zur Grundsteuer C zu bekennen und den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, die dringend benötigte innerörtliche Baulandmobilisierung voranzubringen. Eine solche innerstädtische Mobilisierung von Bauland dient auch dazu, sparsam mit Grund und Boden umzugehen und „Flächenfraß“ zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Gebhardt, Kreisrätin
Reiner Büttner, Kreisrat