Tipps & Tricks: „Fußball-EM: Unsichere Zeiten für Ticketinhaber“
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert Fußballfans über ihre Rechte bei unterschiedlichen Szenarien
24 Mannschaften in 12 Städten verteilt über den gesamten Kontinent: Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 findet die UEFA Fußball-Europameisterschaft statt. Der eigentliche Termin im Sommer 2020 wurde aufgrund von Corona verschoben. Auch ein Jahr später steht nicht fest, ob und welche Spiele vor Zuschauern ausgetragen werden können. „Viele Fußballfans haben bereits Tickets erworben, doch die Lage ist derzeit unübersichtlich“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bisher gibt es noch keine Entscheidung zu den Zuschauerzahlen.“ Unklar ist auch, ob Spielorte von der UEFA verlegt werden, wenn keine Zuschauer zum Zeitpunkt des Spiels am Austragungsort aufgrund der Corona-Regeln möglich sind. Wer den Ticketpreis wegen der unsicheren Lage schon jetzt zurück erhalten möchte, kann seine Eintrittskarten bis zum 22. April, 18 Uhr, unter https://de.uefa.com/uefaeuro-2020/ticketing/#/ zurückgeben.
Reduzierung der Stadionkapazität
Eine voll besetzte Allianz Arena in München wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass einige Zuschauer in die Stadien dürfen. Unabhängig davon wie groß der Anteil letztendlich sein wird, viele Fußballfans werden trotz Ticket nicht teilnehmen können. Ende Mai will die UEFA Käufer per E-Mail über die Gültigkeit ihrer Tickets informieren. „Ist die Eintrittskarte ungültig, haben Fans einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises“, informiert Tatjana Halm.
Änderung des Spielorts
Eine weitere Möglichkeit Spiele mit Zuschauern auszutragen, ist die Verlegung des Spielorts. Das kann passieren, wenn die Regelungen zum aktuellen Infektionsgeschehen ein Fußballspiel vor Zuschauern am geplanten Spielort nicht möglich machen. Das Spiel wird dann in einem anderen Stadion ausgetragen als zum Zeitpunkt des Ticketkaufs vorgesehen war. Auch hier trifft die UEFA die Entscheidung, ob die Tickets weiterhin genutzt werden können.
Teilt die UEFA mit, dass die Eintrittskarten ihre Gültigkeit verlieren, haben Verbraucher die Möglichkeit, den Ticketpreis zurückzuverlangen. „Sollten die Tickets auch in einem anderen Stadion gültig bleiben, können Betroffene nach unserer Einschätzung vom Vertrag zurücktreten,“ so die Juristin. „Wird das Spiel an einem anderen Ort, vermutlich sogar in einem anderen Land ausgetragen, wurde der Inhalt des Vertrages zu sehr verändert.“ Die Verbraucherzentrale Bayern ist der Ansicht, dass die coronabedingten Beschränkungen nicht mehr als höhere Gewalt zu bewerten sind. Daher kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Verlegung des Austragungsortes hingenommen werden muss.
Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Sollte es bei der EM zu Geisterspielen kommen, will die UEFA ebenfalls darüber informieren, dass die Tickets ungültig sind und den entsprechenden Ticketbetrag erstatten.
Möchten Fußballfans ihre Tickets erst einmal behalten, können sie eine Mitteilung der UEFA über ihr jeweiliges Ticket abwarten. „Verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, kann eine Rückerstattung eingefordert werden“, sagt Tatjana Halm.
Für individuelle Fragen zum Thema können sich Betroffene an die Beratung der Verbraucherzentrale Bayern wenden. Informationen dazu stehen auf www.verbraucherzentrale-bayern.de. Allgemeine Auskünfte gibt es am Servicetelefon unter (089) 55 27 94-0.
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