Landratsamt Coburg: Hinweise zum Schulunterricht in der kommenden Woche
Auf Grundlage des aktuellen Inzidenzwertes treffen die Kreisverwaltungsbehörden wöchentlich die Festlegung, wie der Unterrichtsbetrieb in der Folgewoche stattfindet.
Der 7-Tage-Inzidenzwert im Coburger Land liegt am heutigen 16. April mit 179,8 deutlich über 100. Nachdem der Inzidenzwert bereits in der aktuellen Woche (KW15) über 100 lag, werden sich die Regelungen nicht verändern und gelten entsprechend fort.
Für den Unterricht und für die sonstigen Schulveranstaltungen im Sinne des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) gilt kommende Woche (KW 16 – 19.04. bis 25.04.2021) demnach Folgendes:
Grundschulen / Grundschulstufen der Förderzentren
Für die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen bzw. der Grundschulstufen der Förderzentren, die nach den Lehrplänen der allgemeinen Schulen unterrichten, findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt.
Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Weiterführende und berufliche Schulen, übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen
Für die Abschlussklasse der weiterführenden und beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt.
Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Gymnasien und Fachoberschulen
Für die Jahrgangsstufe 11 sowie für die Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten findet Wechselunterricht statt.
Für alle übrigen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygienevorschriften der Kliniken Unterricht bzw. bieten eine Notbetreuung an.
Die Schulvorbereitenden Einrichtungen öffnen im Gleichklang mit vorschulischen Kindertagesstätten und den vorschulischen Heilpädagogischen Tagesstätten.
Die Vorgaben für den Unterricht sind vom Inzidenzwert in der Kommune abhängig und für die Verwaltung bindend für ihre Entscheidung zum Unterrichtsablauf in der gesamten kommenden Woche.
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