Landratsamt Bayreuth informiert: Was muss ich zum Corona-Impftermin mitbringen?
Immer wieder kommt es leider vor, dass in den Impfzentren Impfwillige abgewiesen werden müssen, weil sie nicht alle nötigen Unterlagen und Nachweise dabei haben.
Daher hat die Impfkoordination im Landratsamt eine Checkliste zusammengestellt, in der aufgelistet ist, was zur Impfung mitzubringen ist.
Impflinge müssen einen Lichtbildausweis, ihren Impfpass und Nachweise zu allen bei der Registrierung angegebenen Priorisierungsgründen mitbringen.
Bei Risikofaktoren und Vorerkrankungen sind Bescheinigungen über alle Erkrankungen und gegebenenfalls ein Medikamentenplan nötig. Bei einer beruflichen Priorisierung ist eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers über die ausgeübte Tätigkeit und ein Dienstausweis mit Lichtbild erforderlich. Hinsichtlich besonderer Kontaktsituationen sind in Bezug auf Schwangere der Mutterpass, bezüglich pflegebedürftiger Personen ein Gutachten über die Pflegebedürftigkeit sowie jeweils ein von der Schwangeren bzw. dem Pflegebedürftigen unterschriebenes formloses Schreiben, das die beiden Kontaktpersonen benennt, vorzulegen.
Desweiteren müssen diejenigen, die sich online registriert haben, den Impfbogen zur Mitnahme bei Erstimpfung mitbringen.
Aus Gründen der Hygiene sollten Sie auch einen eigenen Stift dabei haben.
Sie finden diese Checkliste unter folgendem Link auf der Homepage des Landkreises Bayreuth: https://www.landkreis-bayreuth.de/media/9314/checkliste-coronaimpfung.pdf
Neueste Kommentare