Landkreis Forchheim schließt Schulen und Kitas ab Mittwoch, 14.04.2021,

Symbolbild Corona Mundschutz

Der Inzidenzwert ist im Vergleich zum Stichtag Freitag im Landkreis Forchheim deutlich angestiegen von 93,8 über 114 und 112 auf 116.

Nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt ab Mittwoch, 14.04.2021, bis Sonntag, 18.04.2021:

  1. Schulen:
    In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht.
    In allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
  2. Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige:
    Die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen sind geschlossen. Die Regelungen zur Notbetreuung richten sich nach der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, die im Benehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen wurde.

Im Landkreis Forchheim wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 seit dem 11.04.2021 und damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Die 7-Tage-Inzidenz ist in den letzten Tagen wieder deutlich angestiegen und liegt nun konstant und mit steigender Tendenz über dem Wert von 100.

Das Risiko eines Eintrags von SARS-CoV-2-Infektionen in den Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere durch prä- und asymptomatische Personen, steigt mit dem regionalen Infektionsgeschehen deutlich an. Das Risiko einer Ansteckung wird durch die inzwischen auch im Landkreis Forchheim nachgewiesene, hoch ansteckende Virus-Mutation B.1.1.7 zusätzlich erhöht. Laut dem Gesundheitsamt Forchheim ist inzwischen ein erheblicher Anteil der Corona-Infektionen im Landkreis Forchheim auf eine Virusmutation zurückzuführen.

Hinzu kommt, dass die Zahlen des Robert Koch-Instituts wegen der Osterfeiertage nicht absolut aufschlussreich waren. Das Robert Koch-Institut führt dazu aus: „Rund um die Osterfeiertage und -ferien ist bei der Interpretation der Fallzahlen zu beachten, dass aufgrund der Ferienzeit weniger Personen einen Arzt aufsuchen, wodurch auch weniger Proben genommen und weniger Laboruntersuchungen durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass weniger Erregernachweise an die zuständigen Gesundheitsämter gemeldet werden.“

Diese vom Robert Koch-Institut geäußerte Einschätzung hat sich im Landkreis Forchheim nun bewahrheitet. Der Inzidenzwert ist im Vergleich zum Stichtag Freitag deutlich angestiegen von 93,8 über 114 und 112 auf 116.

Aus diesen Gründen hält das Landratsamt Forchheim eine weitere Öffnung der genannten Einrichtungen für nicht mehr vertretbar. Die Abwägung zwischen dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schul- und Kindertagesbesuch ist mit dem Gesundheitsschutz der betroffenen Schüler/innen und Kindertageskindern, aber auch der Lehrkräfte und Erzieher/innen abzuwägen. Aus Sicht des Landratsamtes Forchheim ist unter Abwägung aller dargestellten Argumente hier dem Schutz der Gesundheit der Vorrang zu geben.

Die Verordnung wurde bis 18.04.2021 befristet, weil es zum Stichtag 16.04.21 wieder eine neue Bekanntmachung gibt, die dann die Situation für die Woche ab 19.04.21 neu bewertet.

Die Allgemeinverfügung vom 13.4.2021 zum Herunterladen (PDF, 150KB)