Landratsamt Forchheim und die Gebietsbetreuerin machen auf das Wegegebot in Wiesenbrütergebieten aufmerksam
Regeln bei der Erholung in der freien Natur
Nach einem Winter voller Entbehrungen zieht es zahlreiche Menschen in die Natur, um bei schönem Frühlingswetter Sonne zu tanken. Nicht jedem ist dabei bewusst, dass auch hier bestimmte Regeln zu beachten sind – in großen Teilen des Landkreises gilt gerade im Frühjahr ein Wegegebot für Menschen und Hunde.
Die Wiesen im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt sind ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Hundefreunde. Doch wir teilen diese schönen Flecken der Natur mit einer Reihe von störungsempfindlichen, wiesenbrütenden Vogelarten wie dem seltenen Wachtelkönig. Daher sind die Flächen als Vogelschutzgebiet „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“ ausgewiesen. Damit die Flächen auch als Erholungsflächen für den Menschen erhalten bleiben können, sind bestimmte Regeln einzuhalten.
Die gesetzliche Grundlage hierfür geben das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 30) und das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44).
Während der Vogelbrutzeit, also von April bis Ende August dürfen die Gebiete von Besuchern und ihren Hunden nur auf Wegen betreten werden.
Dies gilt übrigens generell auch für alle landwirtschaftlichen Flächen, also Wiesen und Äcker, in der Zeit des Aufwuchses. Der Grund für Letzteres liegt u.a. in der möglichen Verunreinigung des Futters durch Hundekot, der bei Kühen und Pferden zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann. Zusätzlich gilt in den Wiesenbrütergebieten zum Schutz besonders geschützter Tierarten, dass Hunde nicht frei laufen dürfen. Schilder vor Ort weisen darauf hin.
In allen festgesetzten Naturschutzgebieten gilt ganzjährig ein Wegegebot, um die wertvolle Vegetation und seltene Arten zu schützen. Infotafeln vor Ort geben weitere Hinweise und sollten dringend beachtet werden. Im Naturschutzgebiet rund um Walberla und Rodenstein beispielsweise bleiben Hunde angeleint und es soll weder auf noch abseits der Wege Fahrrad gefahren werden.
Auf die Einhaltung der Gesetze achten die Naturschutzwächter, die im Auftrag des Landratsamtes – untere Naturschutzbehörde – unterwegs sind.
Jana Wiehn (Gebietsbetreuerin für Schutzgebiete im Landkreis Forchheim, Landschaftspflegeverband Forchheim e.V.)
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