RathausReport der Stadt Erlangen vom 9. April 2021

Eingeschränkter Kita-Betrieb bleibt, Wechselunterricht in den Schulen

Der Inzidenzwert im Stadtgebiet liegt laut Robert Koch-Institut aktuell bei 76,4 pro 100.000 Einwohner (Freitag, 9. April). Daher bleibt es gemäß den Festlegungen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beim eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Tagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden. In den Schulen kann auch nach den Ferien nur dort Präsenzunterricht stattfinden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen wird im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert.
Diese Regelungen gelten vorerst für eine Woche, also bis Sonntag, 18. April. In einer aktuellen Ausgabe des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ vom 9. April, sind in einer Bekanntmachung weitere Details abgedruckt (www.erlangen.de/das).

Wie die Bayerische Staatsregierung zudem angekündigt hat, dürfen am Montag, 12. April, unabhängig von der Inzidenz in der jeweiligen Region nur noch Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis gemacht haben oder einen aktuellen, negativen Covid-19-Test haben (PCR- oder POC-Antigenschnelltest, der durch medizinisch geschultes Personal durchgeführt wird). Solche Tests können z. B. in den lokalen Testzentren, bei Ärzten oder bei anderen geeigneten Stellen durchgeführt werden. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht hier nicht aus.

Weitere Informationen gibt es im Internet auch unter www.erlangen.de/corona.

Bau- und Werkausschuss tagt

Der Bau- und Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb kommt am Dienstag, 13. April, um 16:15 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Sie findet im Ratssaal des Rathauses statt. Auf der Tagesordnung stehen ein Antrag aus dem Stadtteilbeirat Anger/Bruck zum Abwasserkanal Pommernstraße, die Sanierung des Marie-Therese-Gymnasiums, die Sanierung der Steinforstgrabenverrohrung, die energieeffiziente Teilerneuerung ausfallgefährdeter Ampelanlagen und anderes mehr.
Mittwoch, 14. April 2021, 18:30 Uhr, online

Büchenbacher Stadtteilbeirat tagt virtuell

Der Stadtteilbeirat Büchenbach kommt am Mittwoch, 14. April, um 18:30 Uhr zu einer virtuellen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen das Klimabudget für Orts- und Stadtteilbeiräte sowie unter dem Titel „Was lefft in Büchenbach“ die Erwachsenenbildung, die Stadtteilwerkstatt 56nord und eine Stadtteilzeitung.

Wer an der Sitzung teilnehmen möchte, kann sich telefonisch oder per E-Mail beim Bürgermeister- und Presseamt melden (Telefon 09131 86-1984, E-Mail yvonne.maroke@stadt.erlangen.de). Die Zugangsdaten werden dann zur Verfügung gestellt.

Bekanntmachung: 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 322 – Wöhrstraße

In der Ausgabe Nr. 7 des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ (8. April 2021, Internet www.erlangen.de/das) ist die Bekanntmachung zum 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 322 – Wöhrstraße – samt Lageplan abgedruckt.

Die Katholische Kirchenstiftung Herz Jesu ist Eigentümerin der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche für den Gemeinbedarf. Dort betreibt die Kirchengemeinde ein Kinderhaus mit Kinderkrippe, Kindergarten und Hort. Im Jahr 1970 wurde eine Wohnnutzung als Schwesternwohnheim und frei vermietbare Apartments in den Obergeschossen genehmigt. Diese Nutzungsart ist im 1984 aufgestellten Bebauungsplan jedoch nicht berücksichtigt und als zulässig festgesetzt worden. Anlass für die Aufstellung des 1. Deckblattes ist die Einreichung eines Bauantrags für die Sanierung und die Umnutzung des Bestandsgebäudes durch die Kirche.
Die vorhandenen Wohnheimzimmer und Apartments sollen zu frei vermietbaren Wohnungen umgebaut werden. Mit dem 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 322 ist das Baurecht auf die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst worden und somit eine Wohnnutzung in den Obergeschossen allgemein zulässig.

Sperrung in der Bunsen-/Anschützstraße

Die Bunsenstraße ist im Einmündungsbereich Anschütz-/Daimlerstraße von Montag, 12. April, bis Freitag, 16. April, komplett gesperrt. Der Grund dafür sind Markierungsarbeiten, wie das Referat für Planen und Bauen der Stadt mitteilt.