Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach: Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet werden aufgehoben
Das Landratsamt Kulmbach gibt bekannt, dass der aufgrund des Geflügelpestausbruches in einer Hobbygeflügelhaltung in der Gemeinde Neudrossenfeld angeordnete Sperrbezirk wie auch das Beobachtungsgebiet mit Wirkung zum 12. April 2021 per Allgemeinverfügung aufgehoben werden. Das Geflügel des betroffenen Seuchenbestands, das nicht schon verendet war, wurde getötet und unschädlich beseitigt. Die Grobreinigung/Vordesinfektion wurde in der betroffenen Tierhaltung am 12.03.2021 amtlich abgenommen.
Die darüber hinaus notwendigen Untersuchungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wurden vorgenommen und ergaben keinen Hinweis auf eine Ausbreitung des HPAIV aus dem Seuchenobjekt heraus. Damit dürfen auch lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte aus diesen Gebieten wieder abgegeben werden. Alle Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-kulmbach.de veröffentlicht.
Aufgrund des anhaltenden Geflügelpestgeschehens sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel gilt jedoch weiterhin die für ganz Oberfranken festgelegte Aufstallpflicht, die am 10. März auch für den gesamten Landkreis Kulmbach angeordnet wurde. Ebenso gelten weiterhin die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelhaltungen (bis 1000 Stück Geflügel), die am 01. Februar angeordnet wurden. Eine Aufhebung dieser beiden Anordnungen kann erst nach einer entsprechend günstigen Risikobewertung durch das FLI bzw. das LGL erfolgen.
Die Aufstallpflicht bedeutet allerdings nicht, dass alle Tiere in einem festen Stall eingesperrt werden müssen. Auch eine vor Wildvögeln geschützte Unterbringung in einer Außenfoliere ist möglich, sodass die Tiere weiterhin in den Genuss von Tageslicht und Freiluft kommen können. Eine solche Schutzvorrichtung muss seitlich gegen ein Eindringen von Wildvögeln gesichert sein (z.B. durch ein Gitter/Netz mit einer Maschenweite bis zu 25 mm) und es muss verhindert werden, dass Vogelkot von oben hineinfallen kann, z. B. durch eine dichte überstehende Abdeckung.
Wichtig sind auch weitere strenge Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen sowie Schuhwerk und Schutzkleidung, die nur im geschützten Geflügelbereich getragen werden. Dazu gehören auch Futter- und Einstreulager, die für Wildvögel nicht erreichbar sind, und das ausschließliche Tränken mit Leitungswasser.
Hintergrundinformationen zur Vogelgrippe im Landkreis Kulmbach
Die Geflügelpest äußert sich bei Hühnervögeln u.a. in Leistungsabfall, Apathie, Atemnot, Schwellungen der Kopfregion, Durchfall und einer erhöhten Sterblichkeit (bis 100 %). Oft sterben die Tiere auch völlig unerwartet. Infizierte Wasservögel zeigen häufig keinerlei Anzeichen, übertragen die Krankheit aber auf andere Geflügelarten.
Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes unter der Telefonnummer 09221/707-707 oder per Mail an veterinaeramt@Landkreis-Kulmbach.de gebeten.
Das Veterinäramt im Landratsamt Kulmbach weist nochmals auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Anzeige einer Geflügelhaltung hin: Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen, die bislang ihrer Pflicht zur Meldung noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung unverzüglich beim Veterinäramt unter Angabe der erforderlichen Daten anzuzeigen (Name, Anschrift des Halters, Art und Anzahl des im Jahresdurchschnitt gehaltenen Geflügels, Nutzungsart und Standort der Tiere, Betriebsnummer).
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.
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