Inzidenz über 100 in ERH: Bayerische Notbremse greift in Erlangen-Höchstadt
Neue Regelungen ab Samstag, 10. April
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt hat das Robert Koch-Institut am heutigen Donnerstag, 08. April 2021, einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 109,3 veröffentlicht. Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten für den Landkreis daher ab Samstag, 10. April 2021, die für einen Inzidenzwert von über 100 geltenden Einschränkungen.
Strengere Kontaktregeln, Click/Call & Collect und nächtliche Ausgangssperre
Weil der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen aktuell von Dienstag bis Donnerstag, 06. bis 10. April 2021, überschritten wurde, gibt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt heute (08.04.2021) mit Wirkung ab Samstag, 10. April 2021, amtlich bekannt, dass die Bayerische Notbremse mit strikteren Regelungen gilt, unter anderem eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden wieder verschärft. Treffen sind nur noch mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Hausstands erlaubt. Am Samstag entfällt in den Geschäften das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“). Hingegen bleibt weiterhin das Abholen vorbestellter Ware („Click/Call & Collect“) möglich. Geöffnet bleiben Buchhandlungen, Blumenläden, Baumärkte und alle Geschäfte der Grundversorgung. Auch die Möglichkeit von Sport in festen Gruppen bis 20 Kinder unter 14 Jahren entfällt erneut, erlaubt ist nur noch kontaktfreier Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Die Spiel- und Bolzplätze, Spielhöfe, Skateranlagen und Bewegungsparks können unter Beachtung der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen weiterhin genutzt werden. Weitere Öffnungen sind für den Landkreis nur möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt.
Neue Regelungen ab Montag, 12. April
Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen und des hohen Niveaus der Belegung von Intensivbetten, hat die Bayerische Staatsregierung neue Regelungen festgelegt, welche ab Montag, 12. April gelten.
Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt gilt zunächst folgendes: Für die Geschäfte im Einzelhandel ist das Einkaufen mit vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) möglich. Dies gilt ab Montag, den 12. April auch für Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen. Diese werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest). Für den Schulbetrieb gilt eine mindestens zweimalige Testpflicht pro Schulwoche für alle Schülerinnen und Schüler. Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr und die Kontaktbeschränkungen sind von den Neuerungen nicht betroffen und behalten ihre Gültigkeit.
Neueste Kommentare