RathausReport der Stadt Erlangen vom 1. April 2021

Impfstart in den Außenstellen Herzogenaurach, Höchstadt und Eckental

Nach den Osterfeiertagen starten die Covid-19-Schutzimpfungen in den Außenstellen des Erlanger Impfzentrums in Herzogenaurach, Höchstadt und Eckental. In der ersten Woche sind jeweils zwei, künftig zunächst jeweils drei Impftage in den neu errichteten Zentren geplant. Bereits am Dienstag, 6. April, beginnen die Impfungen in Herzogenaurach, am Mittwoch, 7. April, in Höchstadt und in Eckental. Sie werden zwischen 9:00 und 17:00 Uhr durchgeführt. Bei zunehmender Verfügbarkeit der Vakzine kann auch in den Außenstellen bis zu sieben Tage in der Woche geimpft werden.

Das Impfzentrum in Herzogenaurach wurde in der Sporthalle der Mittelschule (Burgstaller Weg) eingerichtet, für die Impfungen in Höchstadt konnte das ehemalige Firmengebäude des Medizintechnikunternehmens Baxter (Am Aischpark) angemietet werden. Die Marktgemeinde Eckental stellt die Georg-Hänfling-Halle im Ortsteil Eschenau (Pfarrgarten, Eingang an Hallen-Rückseite) zur Verfügung. Alle Außenstellen sind barrierefrei gestaltet.

Terminvergabe weiterhin über zentrales System

Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung werden die Außenstellen als „Filialen“ des Haupt-Impfzentrums betrieben. Die Stadt Erlangen ist also auch für die Impfungen im Landkreis verantwortlich, beliefert die Außenstellen mit Impfstoff und betreut sie mit eigenem Personal, unterstützt auch hier durch das Kulturzentrum E-Werk. Verantwortlich für die Durchführung der Impfungen selbst ist auch in den Außenstellen die Notfallhilfe des ASB Erlangen-Höchstadt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Hausarztpraxen. Hinsichtlich der Registrierung und Terminvergabe ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger nichts. Die Registrierung ist weiterhin online unter www.impfzentren.bayern oder telefonisch über die Hotline des Impfzentrums unter 09131 86-6500 durchzuführen. Außerdem haben zahlreiche Gemeinden des Landkreises eigene Hotlines zur Unterstützung bei der Registrierung eingerichtet. Die Einladung zur Terminvereinbarung erfolgt dann gemäß der jeweiligen Priorisierung per SMS, E-Mail oder Telefon. Auch in den Außenstellen werden keinesfalls Impfungen ohne vorherige Terminvereinbarung durchgeführt. Bereits bestehende Termine im Impfzentrum in der Erlanger Sedanstraße sollten unbedingt eingehalten werden. Bürgerinnen und Bürger, die in Erlangen ihre erste Impfung erhalten haben, werden auch zur Zweitimpfung in die Hugenottenstadt eingeladen.

Auswahl des gewünschten Impfzentrums

Bislang galt, dass es keine freie Auswahl gibt, in welchem der Impfzentren bzw. in welcher Außenstelle man geimpft werden möchte. Die Zuordnung erfolgte nach Postleitzahlen. Nun wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege angekündigt, dass mit der nächsten Aktualisierung des Registrierungsportals doch die Möglichkeit bestehen wird, sich innerhalb des Einzugsbereichs des zuständigen Impfzentrums den Ort der Impfung auszuwählen. Das Update wird derzeit umgesetzt. Registrierte Bürgerinnen und Bürger werden dann bei der Terminvergabe die Möglichkeit haben, sich das Impfzentrum bzw. die Außenstelle ihrer Wahl auszusuchen. Voraussetzung ist, dass zu diesem Zeitpunkt ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und damit Termine in der Außenstelle angeboten werden. Zur Terminvereinbarung eingeladene Personen können individuell entscheiden, entweder auf einen Termin an ihrem Wunschort zu warten oder in eine andere Außenstelle oder in das Erlanger Zentrum zu kommen. Noch nicht registrierte Personen sollten dies jetzt nachholen, da das Impfzentrum Erlangen/Erlangen-Höchstadt die Impfungen in der Prioritätsgruppe 1 (höchste Priorität) weitgehend abgeschlossen hat und nun in der Gruppe 2 (hohe Priorität) impft. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger zwischen dem 70. und 80. Lebensjahr sowie Personen mit Vorerkrankungen und bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Erzieherinnen und Erzieher.

Ablauf der Impfung wie in Erlangen

Der Ablauf in den Außenstellen ist analog zum Besuch des Erlanger Impfzentrums geplant. Nach der Überprüfung des Termins und dem kontaktlosen Fiebermessen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens erfolgt die Anmeldung mit Abgleich der Daten und Prüfung des Personalausweises und gegebenenfalls der Bescheinigungen des Arbeitgebers bzw. des Arztes. Anschließend folgen Informationen zur Impfung in Form eines Videos und es gibt die Gelegenheit, den anwesenden Ärztinnen und Ärzte persönliche Fragen zu stellen. Nach der Aufklärung erfolgt die Impfung selbst in abgeschlossenen Kabinen, gefolgt von einer zehn- bis 15-minütigen Beobachtungszeit. An der Abmeldung erhält man dann den Eintrag in den Impfpass bzw. eine separate Bestätigung sowie einen Impfbogen, der zur Zweitimpfung mitzubringen ist. Die Verantwortlichen bitten um pünktliches, aber auch nicht früheres Erscheinen, weil dies die streng getakteten Abläufe durcheinanderbringen würde. Begleitpersonen sind jederzeit willkommen.

Zu erreichen ist das Impfzentrum Erlangen/Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09131 86-6500 von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.erlangen.de/impfzentrum.

Eingeschränkter Betrieb in Kindergärten bleibt

Der Inzidenzwert im Stadtgebiet liegt laut Robert Koch-Institut aktuell bei 76,4 pro 100.000 Einwohner (Donnerstag, 1. April). Daher bleibt es gemäß den Festlegungen in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beim eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden.

Diese Regelungen gelten ab Montag, 5. April, wieder vorerst für eine Woche, also bis Sonntag, 11. April. In einer aktuellen Ausgabe des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ vom 1. April sind in einer Bekanntmachung weitere Details abgedruckt (www.erlangen.de/das). Weitere Informationen gibt es im Internet auch unter www.erlangen.de/corona.
Dienstag, 6. April 2021, 15:30 Uhr, Impfzentrum-Außenstelle Herzogenaurach, Burgstaller Weg

OB und Landrat besuchen Impf-Außenstelle

Zum Auftakt der Außenstellen des Erlanger Impfzentrums in Herzogenaurach statten Oberbürgermeister Florian Janik und Landrat Alexander Tritthart am Dienstag, 6. April, der Einrichtung einen Besuch ab. Dort informieren sich beide über Organisation und Ablauf vor Ort.
Donnerstag, 8. April 2021, 19:30 Uhr, online

Tennenloher Ortsbeirat tagt virtuell

Zu seiner ersten öffentlichen Sitzung in diesem Jahr kommt der Ortsbeirat Tennenlohe am Donnerstag, 8. April, virtuell um 19:30 Uhr zusammen. Auf der Tagesordnung stehen Informationen zum Projekt „Klimabudget“, die Parksituation in der Sebastianstraße, der Antrag auf eine Toilettenanlage in der Umgebung des Kärwa-/Festplatzes und anderes mehr.

Wer an der Sitzung teilnehmen möchte, kann sich per E-Mail oder telefonisch anmelden (stephan.behringer@stadt.erlangen; 09131 86-2306). Die Zugangsdaten werden dann zur Verfügung gestellt.

Erlanger Motive auf Ostereiern

Passend zur Osterzeit zeigt das Stadtmuseum ab sofort eine Ergänzung zur Sonderausstellung „In memoriam Bernd Nürmberger – Das Stadtmuseum sagt danke“: Präsentiert werden über 40 einzigartige Ostereier, die Nürmberger 2015 dem Stadtmuseum geschenkt hat. Die Hühner-, Gänse- und Straußeneier sind bemalt mit Ansichten aus Erlangen und Umgebung – Gebäude, Straßen, Plätze, Landschaften und Stadtansichten, oftmals nach historischen Vorbildern. Die Ostereier sind allesamt Unikate und äußerst dekorative Kunstwerke, die stilecht am Brunnen in der Brunnenhalle des Museums präsentiert werden.

Noch bis 18. April kann diese Schau, ebenso wie die Sonderausstellung zur Sammlung Bernd Nürmberger, besichtigt werden. Das Museum ist an den Osterfeiertagen (Karfreitag bis Ostermontag) jeweils von 11:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für einen Besuch ist eine vorherige telefonische Anmeldung unter Telefon 09131 86-2300 notwendig. Aktuelle Informationen zu den geltenden Öffnungszeiten nach Ostern im Internet unter www.erlangen.de/stadtmuseum.

Nachhaltigkeitsförderung der Stadt

Seit 2020 hat der Nachhaltigkeitsbeirat der Stadt Erlangen eine Möglichkeit zur Bezuschussung von Projekten und Aktionen im Bereich der Nachhaltigkeit. Die Grundsätze dieser Förderung sind die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen. Alle 17 Nachhaltigkeitsziele werden bei der Förderung berücksichtigt. Antragsteller können sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen, Initiativen und Vereine sein, nicht nur Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats. Für dieses Jahr läuft die Antragsfrist noch bis 29. April.

Die Geschäftsstelle unterstützt gerne bei der Antragstellung (Geschäftszeiten von Mittwoch bis Freitag; E-Mail nachhaltigkeitsbeirat@stadt.erlangen.de, Telefon 09131 86-2122).
Weitere Informationen unter www.erlangen.de/nachhaltigkeitsfoerderung.

Nutzung von öffentlichen Grünanlagen

Die öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet sind sehr beliebte Aufenthaltsorte für Bürgerinnen und Bürger. Die Pandemie führte zu einer noch stärkeren Nutzung der Grünflächen, vor allem im Innenstadtbereich. Da der Bohlenplatz momentan aufgrund der Erneuerung der Bewässerungsanlage noch bis voraussichtlich Ende Mai gesperrt ist, werden die zur Verfügung stehenden Flächen weiter reduziert.

Aus diesem Anlass bittet der städtische Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung neben der Beachtung der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen um Berücksichtigung der geltenden Grünanlagensatzung sowie der Satzung für die Schlossgartenbenutzung.

Folgende Punkte sollten eingehalten werden, um einen erholsamen Aufenthalt für alle Nutzer zu ermöglichen: Bitte verhalten Sie sich so, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder belästigt wird. Nutzen Sie mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ausschließlich die dafür vorgesehenen Wege. Im gesamten Schlossgarten ist beides untersagt. Nutzen Sie für Ihre Abfälle nur die dafür vorgesehenen Abfallbehälter. Hunde und sonstige Tiere sind anzuleinen. Das Konsumieren von Alkohol ist auf allen Grünanlagen im Innenstadtbereich untersagt.

Die Grünanlagensatzung sowie die Satzung für die Schlossgartenbenutzung sind im Internet unter www.erlangen.de (Stadtrecht) abrufbar.