Bayreuth: Corona-Impfung für Krebspatienten – Jetzt Termin machen
Impfzentren sollen bei Krebs mit hoher Priorisierung impfen
Krebs und Corona – für Patientinnen und Patienten ist diese Mischung unter Umständen lebensgefährlich. „Wer an einer Krebserkrankung leidet, trägt im Falle einer COVID19-Infektion ein möglicherweise deutlich höheres Risiko für einen schweren, vielleicht sogar tödlichen Verlauf“, bestätigt Prof. Dr. Alexander Kiani, Chefarzt und Leiter des Onkologischen Zentrums der Klinikum Bayreuth GmbH und rät daher Patientinnen und Patienten, sich zeitnah beraten und impfen zu lassen. Die Möglichkeit ist laut aktueller Corona-Impfverordnung jetzt gegeben.
Die zuständigen Impfzentren sind angewiesen, Patientinnen und Patienten mit einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankung unabhängig vom Alter mit hoher Priorität zu impfen.
Krebspatientinnen und -patienten sollten von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und bei Anmeldung zur COVID19-Schutzimpfung explizit auf ihre Krebserkrankung hinweisen, rät die Deutsche Krebsgesellschaft. Alle der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe seien für eine Impfung bei Krebspatienten geeignet.
Das gelte insbesondere für Patientinnen und Patienten, denen unmittelbar eine Chemo- oder Antikörpertherapie bevorsteht, sagt auch Prof. Kiani. Sollte eine Impfung noch vor Beginn einer Chemotherapie möglich sein, sei dies zu bevorzugen. Aber auch unter laufender Chemotherapie werde eine Impfung empfohlen. Dies müsse man abwägen und den optimalen Zeitpunkt in Absprache mit den behandelnden Ärzten festlegen.
„Es ist zwar denkbar, dass unter der Therapie das körpereigene Immunsystem geschwächt wird, sodass es auf eine Impfung nicht optimal reagieren kann.“ Geimpft werden solle aber trotzdem. „Ein schwächerer Schutz ist immer noch besser als gar kein Schutz. Ein erhöhtes Risiko durch die Impfung selbst besteht in dieser Situation nicht, weil es sich bei der Corona-Impfung nicht um Lebendimpfstoffe handelt. Das gilt auch für die sogenannten Vektor-Impfstoffe“.
Um pflegebedürftige Krebspatienten zu schützen, bei denen eine erfolgreiche Impfung aufgrund einer laufenden immunsuppressiven Therapie nicht realisierbar ist, dürfen sich zwei enge Kontaktpersonen priorisiert impfen lassen.
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