Bamberger Stadträte: „Wir sind vorbereitet: Wir lassen Einzelhandel und Gastronomie nicht im Stich!“
Stadtrat beschließt Paket von Unterstützungsmaßnahmen in Pandemiezeiten und schafft Rahmenbedingungen für die Zeit, wenn die Infektionszahlen wieder Öffnungen zulassen oder Bamberg als Modellprojekt nach Tübinger Modell ausgewählt würde
Mit einem umfangreichen Unterstützungsangebot steht die Stadt Bamberg den von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffenen Branchen, nämlich Einzelhandel und Gastronomie, zu Seite. Dieses Maßnahmenpaket hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 24. März beschlossen und damit den Weg bereitet für die Zeit, wenn die Infektionszahlen wieder Öffnungsschritte zulassen. „Der Lockdown führt zu dramatischen Umsatzverlusten, die auch durch Lieferservices oder ‚click&collect‘-Angebote nicht wettgemacht werden können“, schildert Oberbürgermeister Andreas Starke die Situation. Außerdem weist er auf die effektive Infrastruktur für Schnelltestungen hin, die helfen wird, in Zukunft Öffnungen zu erleichtern. Starke weiter: „Wir lassen Einzelhandel und Gastronomie nicht im Stich, im Gegenteil: Auch, wenn aufgrund des Infektionsgeschehens leider erst einmal keine weiteren Öffnungen möglich sind, wollen wir bereits jetzt alles tun, damit diese Branchen mit erlaubter Öffnung schnellstmöglich wieder Fuß fassen können. Zudem bewerben wir uns als Modellprojekt beim Bayerischen Staatsministerium für Pflege und Gesundheit, um bereits frühzeitig Öffnungsperspektiven schaffen zu können!“ Die beschlossenen Maßnahmen sollen auf der einen Seite Kosteneinsparungen ermöglichen und auf der anderen Seite Umsatzsteigerungen unterstützen.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
1. Erweiterung von Sondernutzungsflächen
Freischankflächen und Sonderverkaufsflächen können auf Anfrage bei der Wirtschaftsförderung erweitert werden. Ziel ist es, trotz geltender Abstandsregeln und beschränkter Öffnungszeiten möglichst viele der ursprünglichen Sitzplätze zu erhalten und Verkaufsflächen beim Einzelhandel zu entzerren. Voraussetzung für eine Erweiterung ist u.a., dass eine bereits genehmigte Sondernutzungsfläche existiert und, dass trotz der Erweiterung die Rettungs-, Geh- und Radwege freigehalten werden. Diese Maßnahme war bereits 2020 ein großer Erfolg und soll nun auch für das gesamte Jahr 2021 den Bamberger Gastronomiebetrieben als auch erstmals dem Einzelhandel angeboten werden.
2. Ersatzflächen für Gastronomie und Einzelhandel
Für Gastronomiebetrieb ohne Freischankflächen wurde bereits 2020 diskutiert, entsprechende Flächen außerhalb des jeweiligen Betriebes anzubieten. In einem Fall konnte dies auch erfolgreich umgesetzt werden. Sofern weitere konkrete Ideen seitens der Gastronomie vorgelegt werden, sollen diese wohlwollend geprüft werden.
Ob Ersatzflächen auch für Einzelhandelsbetriebe sinnvoll und möglich sind, etwa in Form einer Sonderveranstaltung auf dem Maxplatz, soll im Gespräch mit dem Einzelhandel erörtert werden.
3. Senkung der Gebühren für Sondernutzungsflächen
Die Höhe der Sondernutzungsgebühren für Freischankflächen und zum Beispiel Warenständer wird automatisch um 50 Prozent reduziert und zwar rückwirkend ab Jahresbeginn für das gesamte Jahr 2021. Ein vollständiger pauschaler Erlass der Sondernutzungsgebühren ist rechtlich nicht zulässig.
4. Gutscheine für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie
Gutscheine sind ein geeignetes Mittel zur Stärkung des lokalen Handels und der Gastronomie. Der Konzern Stadt Bamberg inklusive seiner Tochterunternehmen wird daher – wie schon im vergangenen Jahr – an Gäste und bei Jubiläen von Mitarbeitenden bevorzugt CITY SCHEXS und Gastronomiegutscheine verschenken.
5. Heizgeräte im Außenbereich
Der Gastronomie wird die Nutzung von mobilen Heizgeräten für ihre Freischankflächen bis zum 31. Mai 2021 unter zwingender Beachtung der jeweiligen Herstellerangaben sowie der Verordnung zur Verhütung von Bränden erlaubt. Den Gastronomen wird explizit empfohlen, für die energieintensiven Heizpilze Ökostrom einzusetzen und diese nur zu verwenden, wenn Gäste anwesend. Empfehlenswert ist weiterhin, die Heizpilze nur zu leihen oder zu leasen, da nach der jetzigen Ausnahmesituation nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Heizpilze auch in Zukunft zugelassen werden.
6. Verlängerte Rückzahlungsfrist für Darlehen aus dem Bamberger Rettungsschirm
Der Bamberger Rettungsschirm wurde noch vor den ersten finanziellen Hilfen von Bund und Land zusammen mit dem Landkreis Bamberg im März 2020 initiiert. Das Volumen des Bamberger Rettungsschirm belief sich auf je 1,5 Millionen Euro für Stadt und Landkreis Bamberg und sollte kurzfristig die Liquidität der Bamberger Unternehmen sichern. Bei einer Laufzeit von einem Jahr konnten Unternehmen Darlehen bis zu 20.000 € beantragen. Im Hinblick auf die fortdauernden Einschränkungen und Belastungen sehen sich viele Darlehensnehmende des Rettungsschirms nicht in der Lage, den Betrag fristgerecht zurückzuzahlen. Deshalb können Unternehmen ihre Frist auf Anfrage bei der städtischen Wirtschaftsförderung verlängern lassen.
„Mit diesem Paket sowie dem erweiterten Angebot für Schnelltestungen wollen wir Unternehmen bestmöglich unterstützen“, so Wirtschaftsreferent Dr. Stefan Goller. „Bitte nutzen Sie die Chance und stellen Sie Ihre Anfragen für z.B. erweiterte Sondernutzungsflächen bereits jetzt, so dass Sie die Maßnahmen bereits ab der Öffnung nutzen können. Die Wirtschaftsförderung steht für alle Maßnahmen als Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.“
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