Stadt Bamberg: „Notbremse“ gilt ab dem 31. März
Am Montag, den 29. März hat die Stadt Bamberg den dritten Tag in Folge eine 7-Tages-Inzidenz über 100 erreicht. Ab Mittwoch, 31.03.21, 00:00 Uhr, gelten deshalb wieder strengere Regeln und die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bamberg hat am Samstag, den 27. (113,7), Sonntag, den 28. (138,3) und Montag, den 29. März (137,0) jeweils einen Wert von 100 überschritten. Damit ist der Wert von 100 den dritten Tag in Folge überschritten. Die Stadt Bamberg hat dies heute auch in einem Sonderamtsblatt kommuniziert. Ab Mittwoch, den 31. März, 0.00 Uhr, gelten dann die „schärferen“ Regelungen nach der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV).
Stärkere Kontaktbeschränkungen
Man darf nur noch zu maximal einer Person Kontakt haben, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Zulässig ist ferner die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr:
Von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung untersagt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein triftiger Grund nach § 26 der 12. BayIfSMV vorliegt.
Einschränkungen beim Einzelhandel:
Generell ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr untersagt. Die Abholung vorbestellter Waren (sog. Click & Collect) bleibt möglich.
Für Kundinnen und Kunden gilt eine FFP2-Maskenpflicht, das Personal trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Geschäfte tragen dafür Sorge, dass Ansammlungen von Kunden vermieden werden, z.B. durch gestaffelte Zeitfenster. Waren zur Abholung dürfen nur an einem entsprechenden Schalter oder außerhalb des Ladengeschäfts platziert werden. Verkaufsräume dürfen nicht für die Kundschaft geöffnet werden.
Folgende Läden dürfen aktuell unabhängig vom Inzidenzwert geöffnet bleiben:
- Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen
- Apotheken
- Babyfachmärkte
- Banken und Sparkassen
- Baumärkte
- Baumschulen
- Blumenfachgeschäfte
- Buchhandlungen
- Büchereien
- Drogerien
- E-Zigaretten-Fachgeschäfte
- Fahrradwerkstätten
- Fahrschulen
- Filialen des Brief- und Versandhandels
- Friseure
- Gartenmärkte
- Gärtnereien
- Getränkemärkte
- Großhandel
- Hörgeräteakustiker
- Jagdbedarf
- Kfz-Werkstätten
- Kosmetikbetriebe
- Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung
- Lieferdienste
- nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
- Optiker
- Pfandleihhäuser
- Reformhäuser
- Reinigungen und Waschsalons
- Sanitätshäuser
- Schlüsseldienst
- Tabakläden
- Tankstellen,Tankstellenshops
- Tierbedarf und Futtermittel, Tierpflege
- Verkauf von Presseartikeln (Zeitungen, Zeitschriften)
- Versicherungsbüros
- Wertstoffhöfe
- sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte
Eingeschränkte Sportausübung:
Zulässig ist nur kontaktfreier Sport unter freiem Himmel und unter Beachtung der Kontaktbeschränkung. Die Ausübung von Mannschaftssport ist untersagt.
Einschränkungen bei außerschulischer Bildung und Musikschulen
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform untersagt. Davon ausgenommen sind Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Untersagt sind weiterhin Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie außerschulische Bildungsangebote. Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Schließung von Kulturstätten:
Neben Theatern, Konzerthallen, Bühnen, Kinos und ähnlichen Einrichtungen sind nun auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten geschlossen. Büchereien und Archive bleiben geöffnet
Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot unabhängig vom Inzidenzwert
Im öffentlichen Raum gelten unabhängig vom Inzidenzwert nach wie vor die Corona-Schutzmaßnahmen. Dazu zählen auch die Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt. Hier bittet die Stadt Bamberg mit Blick auf das Infektionsgeschehen und den steigenden Anteil an Corona-Mutationen dringend, sich insbesondere auch bei schönem Wetter im Bereich der Oberen und Unteren Brücke und der Kettenbrücke an die Abstandsregeln und die Maskenpflicht zu halten.
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