Helmbrechts: Dreijährige starb bei Brand – Ermittlungen abgeschlossen
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Oberfranken und der Staatsanwaltschaft Hof
HELMBRECHTS, LKR. HOF. Die umfangreichen Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Hof zum Wohnhausbrand am 24. Oktober 2020, bei dem ein dreijähriges Mädchen ums Leben kam, sind abgeschlossen.
Nachdem an dem Samstag, gegen 15.50 Uhr, der Notruf über den Wohnhausbrand in der Hochstraße eingegangen war, kamen zahlreiche Einsatzkräfte der örtlichen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und der Polizei zum Brandort. Bis auf das dreijährige Mädchen hatten sich alle anwesenden Personen ins Freie retten können. Die Eltern waren zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Nachdem die Feuerwehrkräfte den Brand gelöscht hatten, fanden sie das leblose Kind im Dachgeschoss des Anwesens.
Die Kriminalpolizei Hof nahm die Ermittlungen vor Ort auf. Bei ihrer Arbeit wurden sie von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamts unterstützt.
Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen stellte sich heraus, dass sich die drei Kinder im Alter von 14, sechs und drei Jahren zum Zeitpunkt des Brandausbruchs zu Hause aufgehalten hatten. Lediglich die beiden Jüngeren befanden sich zum Spielen auf dem Dachboden.
Laut Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamtes wurde das Feuer durch menschliches Handeln verursacht. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Sechsjährige den Brand beim Spielen mit einem Feuerzeug verursacht hat. Eine technische Ursache und bauliche Mängel konnten zweifelsfrei als brandursächlich ausgeschlossen werden.
Nachdem die 14-Jährige von dem Feuer auf dem Dachboden erfahren hat, versuchte sie ihre Schwester zu retten. Dies gelang ihr jedoch aufgrund der Flammen und der starken Rauchentwicklung nicht mehr, weshalb sie zusammen mit ihrem Bruder das Haus verlassen musste.
Wie die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, starb das dreijährige Mädchen an einer Rauchgasvergiftung.
Die Staatsanwaltschaft Hof leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Eltern wegen fahrlässiger Tötung aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht ein. Hinsichtlich der schwerwiegenden Folgen des Brandes mit Todesfolge wurde mit Zustimmung des Amtsgerichts Hof von einer Strafe abgesehen.
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