MdB Dr. Silke Launert: „Bundestag verabschiedetet Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“
Der Deutsche Bundestag beschließt am heutigen Donnerstag das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder. Hierzu erklärt die Bundestagsabgeordnete und Obfrau der Unionsfraktion im Familienausschuss Dr. Silke Launert (CSU, Bayreuth / Forchheim):
„Das heute beschlossene Gesetz ist ein großer Schritt. Es enthält viele von der Unionsfraktion seit langem vorgebrachte Forderungen, darunter insbesondere die Anhebung der Strafrahmen bei sexuellem Missbrauch und im Deliktsbereich der Kinderpornografie. Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in Zukunft bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet. Ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornografie. Es freut mich zudem besonders, dass die Union mit ihrer Forderung durchdringen konnte, dass künftig zwei weitere Fallkonstellationen eine lebenslange Eintragung in das erweiterte Führungszeugnis nach sich ziehen. Damit verhindern wir, dass jemand, der derartige Straftaten begangen hat, später wieder als Jugendleiter oder Trainer mit Kindern in Kontakt tritt. Erfasst wird zum einen der Fall, dass sich der Täter entweder des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge schuldig gemacht hat und deswegen zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren verurteilt worden ist. Zum anderen unterfallen nun auch diejenigen Eintragungen der dauerhaften Aufnahme, bei denen dieselbe Person bereits wegen einer der zuvor genannten Straftaten verurteilt worden ist und erneut wegen einer solchen Tat verurteilt wird. Dabei muss in einer der beiden Verurteilungen auf mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe erkannt worden sein. Mit dem Maßnahmenpaket leisten wir einen zentralen Beitrag zu einem verbesserten Kinderschutz. Klar ist aber auch, dass es noch weiterer Schritte bedarf. Dazu gehört für uns als Union auch das Instrument der Vorratsdatenspeicherung. Denn klar ist: Täterschutz darf nicht über den Kinderschutz gestellt werden.“
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