Deutscher Kinderschutzbund KV Forchheim fordert ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Ein breites Bündnis von mehr als 100 Organisationen fordert in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, das den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird.
Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers: „Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist für uns nicht akzeptabel. Kommt die Grundgesetzänderung in der vorgeschlagenen Form, bedeutet das eine Verschlechterung der Rechtsstellung der Kinder in unserem Land. Der Gesetzentwurf fällt hinter die EU-Grundrechtecharta, die UN-Kinderrechtkonvention sowie die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück.“
Die Vorsitzende des Kreisverbands Forchheim, Elisabeth Hümmer fügt hinzu:
„Für die konkrete Kinderschutzarbeit im Landkreis Forchheim brauchen wir echte Kinderrechte im Grundgesetz. Kindern darf nicht nur rechtliches Gehör zustehen. Sie brauchen umfassende Beteiligungsrechte nicht nur in Strafverfahren, sondern auch in der Verwaltung. Wer Kinder wirksam schützen möchte, für den muss das Kindeswohl ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt sein. Und für eine kinderfreundliche Gesellschaft brauchen wir eine Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen. Das alles wird durch den Vorschlag der Bundesregierung nicht eingelöst“
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