Spardorf: Gemeinde hält trotz massiver Kritik des Landratsamtes am Verfahren fest
Spardorf (ha) – Trotz heftiger Intervention des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt hat der Gemeinderat Spardorf die vierte Änderung des Bebauungsplans „Am Tennenbach“ in seiner jüngsten Sitzung vorangetrieben. Die Änderungssatzung in der Fassung vom 05. März 2021 wurde beschlossen. Drohen nun Rechtsfolgen?
Gemeinderätin Birgit Herbst (NLS) hatte, so wie sie es sagte, „Bauchschmerzen“ dem vorliegenden Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Tennenbach“ zuzustimmen. „Das Landratsamt droht offen mit Rechtsfolgen“, fügte sie hinzu. Doch was ist der Hintergrund? In seinem Schreiben vom 14.01.2021 hat das Landratsamt zum wiederholten Male die Vorgehensweise der Gemeinde Spardorf in dieser Angelegenheit gerügt.
Konkret geht es um die Wahl des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens in diesem Projekt. Das Landratsamt kritisierte mehrfach den Einsatz des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens gemäß 13a Baugesetzbuch. Vielmehr kritisierte das Landratsamt die für sie nicht nachvollziehbare Abwägung und die Entscheidung für den Einsatz eines beschleunigten Verfahrens.
„Die Planung ist weiterhin kritisch zu sehen“, so das Landratsamt in seiner neuerlichen Stellungnahme. Gleichzeitig wird von der Kreisverwaltungsbehörde explizit darauf hingewiesen, dass die Gemeinde die Verantwortung für die entsprechenden Rechtsfolgen aufgrund der fehlenden Ausgleichsflächen, des fehlenden Umweltberichts, etc. zu tragen habe. Die Einwendungen des Landratsamtes verhallen offenbar ungehört. Das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro weist die Kritik an der Auswahl des Verfahrens in seiner Beschlussvorlage zurück. „Der Einwendung wird nicht gefolgt.
Der Gemeinderat erachtet die Anwendungsvoraussetzungen für das das beschleunigte Verfahren als weiterhin gegeben. An den bisherigen Abwägungen wird festgehalten“, so die Antwort, welche man der Kreisverwaltungsbehörde nun in Kürze übersenden will. Innerhalb des Plangebietes seien auch heute schon außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen bauliche Anlagen vorhanden. Die Auffassung des Landratsamtes bezüglich der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens könne und werde man nicht teilen, heißt es in der Beschlussvorlage die vom Gemeinderat abgenickt wurde. Man werde auch weiterhin an der gewählten Verfahrensart festhalten, so die Antwort aus Spardorf in Richtung der Kreisverwaltungsbehörde. Gemeinderätin Herbst wollte vom Planer wissen, welche Rechtsfolgen sich für die Gemeinde ergeben könnten.
Planer Matthias Fleischhauer rät zur Gelassenheit. „Mit einer Normenkontrollklage würde der Bebauungsplan dann erst mal nichtig“. Das Risiko, dass jemand gegen den Bebauungsplan klagt hält er für gering. Frei nach dem sprichwörtlichen Motto: „Wo kein Kläger, da kein Richter“, fügte er in der Sitzung an: „Da muss erstmal klagen“, so Fleischhauer. Alexander Hitschfel
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