Sonderamtsblatt der Stadt Bamberg vom 19.03.2021

Symbolbild Corona Mundschutz

Bekanntmachung Feststellung des Wertes „7-Tage-Inzidenz“ („Inzidenzeinstufung“)

Auf Grund von § 18 Abs. 1 Satz 4 und § 19 Abs. 1 Satz 3 der Zwölften Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BaylfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBI. Nr. 171, BayRS 2126-1-16- G) wird für die kreisfreie Stadt Bamberg festgestellt, dass am 19. März 2021 die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 lfSG bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen („7-Tagelnzidenz“) einen Wert zwischen 50 und 100 aufweist.

Zu den Rechtsfolgen ergehen die folgenden Hinweise:

Schulen

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) in der ab 5. März 2021 geltenden Fassung findet ab 22. März 2021 zunächst für die Dauer der darauffolgenden Woche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags (also bis zu den Osterferien) in allen Schularten und Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt. Nur wenn der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, ist Präsenzunterricht möglich.

Der geltende Rahmenhygieneplan Schulen findet weiterhin Anwendung.

Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der 12. BayIfSMV in der ab 5. März 2021 geltenden Fassung können die Einrichtungen vom 22. März 2021 an zunächst für die Dauer der darauffolgenden Woche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags nur offenbleiben, sofern die Betreuung in festen Gruppen stattfindet (eingeschränkter Regelbetrieb).

Die jeweils geltenden Rahmenhygieneplä- ne finden weiterhin Anwendung.

Im Übrigen gelten die Regelungen der § 18 der 12. BayIfSMV („Schulen“) und § 19 der BayIfSMV („Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige“).

Bamberg, den 19. März 2021
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister