Stadt Bayreuth verlängert Ausnahmegenehmigung
BAYREUTH – Die Stadt verlängert die Ausnahmegenehmigung zur Erleichterung von Abholgeschäften in Zeiten der Corona-Pandemie in den Fußgängerzonen vorerst bis zum 30. April.
In den Bayreuther Fußgängerzonen ist der Lieferverkehr montags bis samstags im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von 17.30 Uhr bis 11 Uhr möglich. Diese Ausnahmeregelung, die zunächst bis zum 31. März befristet war, wird nun um einen weiteren Monat, vorerst bis zum 30. April, verlängert. An Sonn- und Feiertagen sind die Fußgängerzonen grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.
Mit Beginn des Lockdown im November vergangenen Jahres hat die Stadt für ansässige Gastronomen, die Speisen liefern, für die Sonn- und Feiertage eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone und fürs kurzfristige Parken der Lieferfahrzeuge für maximal zehn Minuten erteilt, die nun ebenfalls vorläufig bis zum 30. April verlängert wird. Ab Dezember wurde dann auch für das Abholen von Speisen durch die Kundinnen und Kunden der Gastronomie eine generelle Einfahrtsgenehmigung während der erweiterten Lieferzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen erteilt. Seither können auch diese vorfahren und die Speisen abholen. Kunden müssen aber anschließend ohne weitere Verzögerungen wieder abfahren. Auch diese Regelung wird nun vorläufig bis 30. April verlängert. Hierauf weist das Straßenverkehrsamt der Stadt hin.
Unter den oben genannten Bedingungen können auch Abholgeschäfte im „Click & Collect“-Verfahren abgewickelt werden. Bei Kleinteilen bittet das Straßenverkehrsamt die Kunden die umliegenden Parkplätze anzufahren, um den Fahrzeugverkehr in den Fußgängerzonen möglichst gering zu halten.
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