Coburger Ostermarkt abgesagt
Aufgrund der Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung muss der Ostermarkt am 25. und 26. März abgesagt werden.
Da an den Ständen des Ostermarkts überwiegend keine Nahrungsmittel verkauft werden, gelten hier andere Regelungen als für die Coburger Märkte. Der „normale“ Wochenmarkt am Ostersamstag findet statt.
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