MdL Thorsten Glauber: „Brauereigaststätten erhalten endlich Entschädigungen für ihre coronabedingten Verluste“

Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber
Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz Thorsten Glauber

Ab sofort erhalten Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte einen erleichterten und verbesserten Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember. Somit ist künftig der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Die bisherige Berechnung, bei der ein Unternehmen mit seiner Gaststätte mindestens 80% Umsatz erzielen musste, entfällt vollständig.

„Dieser Schritt ist längst überfällig. Seit Wochen und Monaten kämpfen wir für die Berücksichtigung der Bayerischen Brauereigaststätten. Unsere Brauereien blicken auf eine sehr lange Tradition zurück und liefern seit Jahrhunderten regionale Produkte von sehr hoher Qualität“, stellt Staatsminister Glauber fest.

Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber, Brauer Mike Schmitt und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. © StMWi/E. Neureuther

Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber, Brauer Mike Schmitt und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. © StMWi/E. Neureuther

Schon im Februar wurde im Wirtschaftsministerium beim Bayerischen Brauergipfel auf die prekäre Lage der Brauereigaststätten hingewiesen. Neben dem Forchheimer MdL Glauber war auch der Pretzfelder Brauer Mike Schmitt dabei. Die als Mischbetriebe geltenden Brauereigaststätten fielen bislang bei den Wirtschaftshilfen durchs Raster. „Endlich hat sich der Bund in dieser Sache bewegt und hat diese Lücke geschlossen“, so Glauber weiter. „Auf diese Weise können viele Betriebe bei uns in Oberfranken gerettet werden. Gerade in meiner Heimat, der Fränkischen Schweiz, gibt es viele kleine Brauereien und Brauereigaststätten, die in ihrer Summe prägend für die Kulturlandschaft und weit über die Grenzen Bayerns bekannt sind. Der Erhalt dieser Kultur liegt mir besonders am Herzen.“

Von der neuen Regelung profitieren jetzt deutschlandweit neben den Brauereigaststätten, Straußenwirtschaften und Vinotheken auch alle anderen Unternehmen, die in Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit eine Gaststätte betreiben; wie etwa Buchhandlungen mit Cafes oder die Restaurants in Möbelhäusern.