Landratsamt Bayreuth informiert zum Gebrauch von FFP2-Masken
Die Filterwirkung von Schutzmasken lässt mit der Tragedauer aufgrund der zunehmenden Durchfeuchtung durch die Atemluft nach. FFP-2-Masken dürfen aufgrund des erhöhten Atemwiderstands, bei richtigem, also dichtem Sitz, im medizinischen Bereich aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nur über einen Zeitraum von 75 Minuten getragen werden, sofern es sich um einen Einsatz mit leichter körperlicher Belastung handelt. Mit zunehmend anstrengenderer Tätigkeit ist die Tragezeit entsprechend kürzer anzusetzen.
Man kann aber davon ausgehen, dass, sofern eine solche Maske nicht erkennbar durchfeuchtet ist, sie bei richtigem Sitz – zu den Wangen hin dicht – für mindestens 75 Minuten Schutz bietet, es sei denn, der Träger würde sich sehr anstrengen oder zum Beispiel reden. In diesem Fall müsste die Maske, die dann ja auch erkennbar feucht würde, häufiger gewechselt werden.
Im Rahmen des neuen Hygienekonzepts im Landratsamt gilt für Sitzungen bei Teilnehmern, die nur dasitzen und nicht sprechen, eine Tragedauer von 90 Minuten.
Zu einer Infektionsgefährdung kann es dann kommen, wenn FFP-2-Masken nicht völlig korrekt getragen werden.
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