ERH: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes

Sonderausgaben informieren über Regelungen zu aktuellen Inzidenzwerten

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor, dass das Landratsamt Erlangen-Höchstadt Änderungen, die sich auf Grund des Inzidenzwertes ergeben, über das Amtsblatt bekannt macht (abrufbar im Internet unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/verwaltung/amtsblatt/).

Neben den regulären Erscheinungsterminen (wöchentlich, donnerstags) wird dies jeweils dann über eine Sonderausgabe des Amtsblattes erscheinen, wenn die maßgeblichen Inzidenzwerte von 35/50/100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten wurden und sich damit Änderungen entsprechend der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben. Davon sind unter anderem Kindertagesstätten, Schulen, Handel, Gastronomie abhängig. Außerdem erscheint jeweils am Freitag eine Sonderausgabe des Amtsblattes, um die Regelungen bekanntzugeben, die in der darauffolgenden Woche für den Unterricht an Schulen im Landkreis gelten.