HWK Oberfranken: Kammerinterne Aufarbeitung abgeschlossen
Handwerkskammer stellt bei Informationsveranstaltung Sachstand zu den Vorkommnissen bei GTO, IFGO und HWK vor – Juristische Bewertungen stehen noch aus
Die Handwerkskammer für Oberfranken hat einen weiteren Schritt getan, um die Aufarbeitung der Vorkommnisse bei den Tochtergesellschaften GTO und IFGO und in der Kammer selbst, zum Abschluss zu bringen. In einer Informationsveranstaltung für Mitglieder der Vollversammlung und für das oberfränkische Handwerk stellten die Kammerverantwortlichen den aktuellen Sachstand dar, die Konsequenzen, die daraus gezogen wurden und die Maßnahmen, die dazu umgesetzt werden.
Mit der in Präsenz organisierten Infoveranstaltung setzten die Kammerverantwortlichen ein Zeichen. Nachdem in den vergangenen Monaten die Vollversammlung nur per E-Mail oder Brief über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet werden konnte, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die komplexen Sachverhalte persönlich zu besprechen und zu diskutieren. Daher ist die Handwerksammer den aufwändigen Weg einer Präsenzveranstaltung in Corona-Zeiten gegangen – mit Abstandsregelungen und Hygienekonzept. Zusätzlich hat die HWK die Infoveranstaltung live im Internet via YouTube übertragen – dort ist der Mitschnitt der Veranstaltung jederzeit abrufbar.
HWK-Vizepräsident Matthias Graßmann, die beiden HWK-Geschäftsführer Dr. Bernd Sauer und Rainer Beck und die beiden Rechtsanwälte Dr. Michael Brand und Dr. Matthias Fleischmann stellten den Sachstand aus den vergangenen 18 Monaten dar und die Entscheidungen, die bei den einzelnen Schritten getroffen wurden. Das Vorgehen der Kammerverantwortlichen stieß im Plenum überwiegend auf Zustimmung, die Hinweise aus der Vollversammlung waren – bis auf das Statement des bisherigen Präsidenten Thomas Zimmer – im Wesentlichen in die Zukunft gerichtet und zielten darauf ab, die Rechnungsprüfung zu verbessern und auch die interne Kontrolle zu stärken.
Dass sich die Handwerkskammer bei der Aufarbeitung auf dem richtigen Weg befindet, bescheinigt auch das Bayerische Wirtschaftsministerium, das die Rechtsaufsicht über die HWK innehat. In dessen Stellungnahme heißt es wörtlich: „Nach den uns derzeit vorliegenden Informationen erachten wir die bisherige Abarbeitung der genannten Vorkommnisse als ausreichend und nachvollziehbar. Dies gilt auch für die bisher ergriffenen und uns mitgeteilten Korrekturmaßnahmen bei der Handwerkskammer sowie bei GTO und IFGO, die aus hiesiger Sicht angemessen und nachvollziehbar erscheinen und keinen Anlass zu rechtsaufsichtlichen Beanstandungen ergaben. Wir danken in diesem Zusammenhang für die konstruktive Einbindung und aktuellen Informationen über die jeweiligen von der Handwerkskammer ergriffenen Aufklärungs- und Abhilfemaßnahmen. Ergänzend schlagen wir vor, nach Abschluss der kammerinternen Sachverhaltsermittlungen die Ergebnisse auch noch gemeinsam mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zu erörtern.“
Auch der 2019 aus der Mitte der Vollversammlung gegründete GTO-Ausschuss bescheinigt den Kammer-Verantwortlichen in seinem Abschlussbericht, „dass die von Geschäftsführung der Kammer und Vorstandschaft getätigten Maßnahmen sowohl dem Umfang als auch der Intensität nach geeignet waren, weiteren finanziellen Schaden von der HWK abzuwenden. Alle getroffenen Umstrukturierungsmaßnahmen sind nachvollziehbar und scheinen zweckmäßig, um solche Risiken in Zukunft zumindest abzuschwächen oder zu minimieren.“
Kammerinterne Abarbeitung abgeschlossen
Damit ist die Grundlage gelegt, die kammerinterne Aufarbeitung abzuschließen. Die Frage nach weiteren Verantwortlichkeiten, so auch die Rolle von Horst Eggers, Thomas Koller und Thomas Zimmer in ihrer Eigenschaft als Aufsichtsrat der GTO und verantwortliche Organe der Handwerkskammer, werden aktuell noch rechtlich geprüft und juristisch entschieden (siehe auch Sachstandsbericht, PDF-Datei, 250KB).
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