Bootfahren auf der Wiesent: Landratsamt Forchheim beteiligt Umweltverbände

Kanu-Gruppe auf der Wiesent bei Ebermannstadt. Foto: Alex Dittrich
Kanu-Gruppe auf der Wiesent bei Ebermannstadt. Foto: Alex Dittrich / Der Neue Wiesentbote

Seit Jahren steht die private aber vor allem die gewerbliche Nutzung der Wiesent zum Bootfahren in der Kritik. Um eine naturverträgliche Nutzung zu gewährleisten, hat das Landratsamt Forchheim eine FFH-Verträglichkeitsprüfung in Auftrag gegeben. Nach Fertigstellung des Gutachtens werden jetzt die beteiligten Verbände und Behörden angehört.

Der gewerbliche Bootsverleih findet an der Wiesent seit ca. 30 Jahren statt. Daneben findet Gemeingebrauch sowie Bootsbetrieb von Betreibern außerhalb des Einzugsgebietes der Wiesent statt. Der Gemeingebrauch umfasst das Bootfahren von Privatpersonen als auch der Kanuvereine/-verbände und ist seit 2005 in der sog. Gemeingebrauchsverordnung geregelt.

Für den gewerblichen Bootstourismus an der Wiesent gibt es in Ergänzung zur Gemeingebrauchsverordnung seit 2005 teilweise befristete Genehmigungen. Für diese wurde 2017 durch den Naturschutzbeirat des Landkreises Forchheim eine FFH-Verträglichkeitsprüfung initiiert. Die Prüfung soll die Verträglichkeit des gewerblichen Kanubetriebs mit den Schutzzielen der vorliegenden Schutzgebiete prüfen. Das Landratsamt Forchheim hat daraufhin im Jahr 2018 das Büro ANUVA mit der Erarbeitung eines ersten Konzeptes beauftragt. Darauf aufbauend erfolgte im Juli 2019 die Beauftragung der FFH-Verträglichkeitsprüfung für das FFH Gebiet sowie das Vogelschutzgebiet.

Nach umfassenden Arbeiten während mehrerer Vegetationsperioden konnten die Gutachten jetzt fertiggestellt werden. Das Landratsamt Forchheim hat daher den Naturschutzbeirat sowie die Bund Naturschutz Landesverband und die Kreisgruppe zu einem Runden Tisch eingeladen. Hierbei sollen die Gutachten erläutert und diskutiert werden. Zusätzlich wurden die Gutachten diesen und weiteren Verbänden, Behörden und berechtigten Personen (z.B. Fischereiberechtigte, die in der Vergangenheit geklagt haben) zur Verfügung gestellt und Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern.

Das Landratsamt Forchheim will dadurch die Erfahrungen und Anregungen der Beteiligten in dem Verfahren mit berücksichtigen. Nach Würdigung und Abwägung der Äußerungen dienen diese Gutachten als Grundlage für die anschließende Erarbeitung der Schifffahrtsgenehmigungen für die gewerblichen Anbieter.