Zwei Ver­letz­te nach Zim­mer­brand in Neu­stadt a. d. Aisch

Symbolbild Feuerwehr. Foto: Pixabay/FF Bretzfeld

Neu­stadt a. d. Aisch (ots) – Bei einem Zim­mer­brand am Frei­tag­nach­mit­tag (05.03.2021) in Neu­stadt a. d. Aisch erlit­ten zwei Per­so­nen teils lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen. Die Kri­po Ans­bach nahm die Ermitt­lun­gen zur Brand­ur­sa­che vor Ort auf.

Gegen 14:10 Uhr erhielt die Ein­satz­zen­tra­le Mit­tel­fran­ken die Mit­tei­lung, dass ein Zim­mer einer Woh­nung in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Johann-Sebas­ti­an-Bach-Stra­ße in Flam­men ste­hen soll. Die Frei­wil­li­ge Feu­er­wehr Neu­stadt a. d. Aisch sowie Ein­satz­kräf­te der ört­li­chen Poli­zei­in­spek­ti­on stell­ten bei ihrem Ein­tref­fen bereits star­ke Rauch­ent­wick­lung und offe­ne Flam­men im 1. Ober­ge­schoss fest.

Drei Bewoh­ner hat­ten sich bereits ins Freie geret­tet, dar­un­ter eine 49-jäh­ri­ge Frau, die mitt­ler­wei­le bewusst­los auf einem Grün­strei­fen vor dem Anwe­sen lag. Der eben­falls alar­mier­te Ret­tungs­dienst über­nahm sofort die Behand­lung der Frau, die in der Fol­ge reani­miert wer­den muss­te. Ein 22-jäh­ri­ger Bewoh­ner erlitt eben­falls Ver­let­zun­gen durch Rauch­gas, ein 73-Jäh­ri­ger blieb unver­letzt. Die 49-jäh­ri­ge Frau und ihr 22-jäh­ri­ger Sohn wur­den anschlie­ßend ins Kran­ken­haus gefahren.

Die Ein­satz­kräf­te der Frei­wil­li­gen Feu­er­wehr began­nen zeit­gleich mit der Brand­be­kämp­fung und konn­ten die Flam­men rasch unter Kon­trol­le brin­gen. Da zunächst unklar war, ob sich noch wei­te­re Bewoh­ner in dem Anwe­sen befin­den, dran­gen Ein­satz­kräf­te von Poli­zei und Feu­er­wehr in wei­te­re Woh­nun­gen vor jedoch befan­den sich kei­ne wei­te­ren Per­so­nen im Anwesen.

Nach Abschluss der Lösch­ar­bei­ten über­nah­men die Brand­er­mitt­ler der Ans­ba­cher Kri­mi­nal­po­li­zei die ers­ten Ermitt­lun­gen hin­sicht­lich der noch unkla­ren Brand­ur­sa­che. Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen war das Feu­er in der Woh­nung im 1. OG ausgebrochen.

Der Sach­scha­den liegt nach ers­ten poli­zei­li­chen Schät­zun­gen bei ca. 150.000 Euro.