Geflügelpest bei einem weiteren Wildvogel im Landkreis Erlangen-Höchstadt nachgewiesen
Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein weiterer Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – amtlich bestätigt: Bei einem verendeten Schwan wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N5 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel sind die mit der Allgemeinverfügung vom 19.02.2021 angeordneten Schutzmaßnahmen zu beachten. Danach sind die Betriebe unter anderem verpflichtet, die Stallpflicht sowie die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Aktuell ist noch nicht abzusehen, wann die Stallpflicht wieder aufgehoben werden kann. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/was-erledige-ich-wo/veterinaeramt-verbraucherschutz/ veröffentlicht.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel dem Veterinäramt telefonisch unter 09193 202423 oder per E-Mail an vet@erlangen-hoechstadt.de zu melden. Auf die Verpflichtung zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt wird nochmals hingewiesen.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.
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