Wölfe in der Region: Naturschutzbund LBV beklagt große Versäumnisse in der Herdenschutzberatung
Nach zwei Wolfs-Zwischenfällen ist die Forderung nach Bejagung der falsche Weg – Frühere Beratung hätte Nutztiere besser geschützt
Der bayerische Naturschutzverband LBV verurteilt die völlig überzogenen Forderungen nach Abschuss und frühzeitiger Regulierung des Wolfes aufs Schärfste, nachdem es im Umfeld des Veldensteiner Forstes (Lkr. Bayreuth) in jüngster Vergangenheit zwei Mal zu Zwischenfällen in privaten Wildgehegen mit Wölfen gekommen ist. „Der Wolf ist durch EU-Recht geschützt. Da beide Gatter in keiner Weise wolfssicher waren, bedarf es keiner Verschärfung der Bejagung, sondern einer frühzeitigen, aktiven Beratung. Diese hätte durch die zuständigen Behörden schon lange erfolgen müssen, wurde jedoch versäumt“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer. Aus Sicht des LBV hätten beide Zwischenfälle so mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können. „Bevor die Jagd auf den Wolf eröffnet wird, wie es Bauernverbands-Vize Günther Felßner und die CSU-Abgeordnete Gudrun Brendel-Fischer fordern, müssen erst mal die im bayerischen Aktionsplan-Wolf vorgesehenen Maßnahmen der Prävention umgesetzt werden, was auch EU-rechtskonform wäre“, fordert Schäffer. „Ebenso sollte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber keinen Brandbrief nach Brüssel schreiben, sondern die ihr unterstellten AELFs zu einer aktiven und kompetenten Beratung der potenziell betroffenen Tierhalter auffordern“, so der LBV-Vorsitzende weiter.
Aus Sicht des LBV wird der bestehende Wolf-Aktionsplan zum Herdenschutz trotz einer jahrelang bekannten Anwesenheit eines Rudels im betroffenen Gebiet nicht vernünftig durch das zuständige AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) umgesetzt, sondern es wird erst nachträglich nach einem Vorfall reagiert. Dass keine aktive Beratung durch das zuständige AELF erfolgt ist, zeigt die Tatsache, dass die betroffenen Tierhalter offenbar nicht wussten, dass sie an ihrem Standort den Anspruch auf eine komplette Förderung eines wolfssicheren Geheges gehabt hätten. Das Rudel im Veldensteiner Forst lebt ja nur wenige Kilometer von Betzenstein entfernt. „Dieses Vorgehen halten wir auch deshalb für fahrlässig, weil die Entschädigungszahlung durch den Staat für nicht sachgerecht geschützte, gerissene Nutztiere in der Region bereits am 30. April 2021 ausläuft, also ein Jahr, nachdem die Förderkulisse eingerichtet wurde“, so Schäffer.
Der LBV zeigt sich verärgert, dass bei den aktuellen, reflexartigen Forderungen nach dem Abschuss einer streng geschützten Tierart nicht berücksichtigt wird, dass der Zaun der betroffenen Gatter in keiner Weise wolfssicher war und Wölfe an mehreren Stellen ohne Graben einfach durchschlüpfen konnten.
RICHTIGSTELLUNG
Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. hat sich nach einem vor dem Oberlandesgericht München geschlossenen Vergleich verpflichtet, folgende Äußerung zu unterlassen:
Der LBV zeigt sich verärgert, dass bei den aktuellen, reflexartigen Forderungen nach dem Abschuss einer streng geschützten Tierart nicht berücksichtigt wird, dass der Zaun der betroffenen Gatter in keiner Weise wolfssicher war und Wölfe an mehreren Stellen ohne Graben einfach durchschlüpfen konnten.
„Der Zaun bei beiden betroffenen Tierhaltern ist nun wolfssicher. Dank der Organisation durch Wikiwolves und des großen Engagements zahlreicher Helfer vor Ort wurde dies gerade nachgeholt“, berichtet Willi Reinbold, Wolfsbeauftragter des LBV, der dabei tatkräftig mitgewirkt hat.
Wie zahlreiche Beispiele aus anderen Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg zeigen, wird dort auch der Arbeitsaufwand des Zaunbaus bezahlt, in Bayern hingegen werden nur Materialkosten übernommen. „Diese finanzielle Unterstützung beim Herdenschutz müsste doch auch im Freistaat problemlos möglich sein, denn eine derartige Förderung wurde für andere Regionen von der EU ja bereits notifiziert“, sagt Reinbold.
Nach dem bayerischen Wolfs-Aktionsplan ist die Entnahme eines Wolfes nur dann möglich, wenn eine nachgewiesene Tötung von sachgerecht geschützten Nutztieren mit Wiederholungsgefahr vorliegt. „Das war hier in Betzenstein definitiv nicht der Fall“, so Willi Reinbold. „Da die Tiere in den beiden Gehegen nun sachgerecht geschützt sind, fordern wir als LBV, dass dies umgehend bei allen Haltern im betroffenen Raum konsequent geschieht, damit sich die Wölfe nicht an leicht erreichbare Beute gewöhnen“, so Reinbold.
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