Geflügelpest-Fall bei Wildvogel im Landkreis ERH
Aufstallungspflicht für Geflügelhalter im Landkreis und im Stadtgebiet Erlangen angeordnet
Im Landkreis Erlangen-Höchstadt ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – am Freitag amtlich bestätigt: Bei dem Wildvogel, einer Kanadagans, wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb, im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und, wegen der räumlichen Nähe auch im Erlanger Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet. Eine Ansteckung des Menschen über Wildvögel oder deren Ausscheidungen ist nach dem bisherigen Kenntnisstand nicht bekannt geworden.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen haben jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Samstag, 20. Februar, in Kraft. Die darin festgelegten Schutzmaßnahmen gelten für gewerbsmäßige Geflügelhalter sowie für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Stallpflicht gilt im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und Stadtgebiet. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Und es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Landkreis Erlangen-Höchstadt und im Stadtgebiet. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Landratsamt und Stadtverwaltung bitten Bürgerinnen und Bürger, verendete aufgefundene Vögel dem jeweiligen Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die toten Vögel sollen nicht berührt oder bewegt werden.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/buergerservice/a-bis-z/veterinaeramt/, Tierseucheninformationen unter dem Reiter Geflügelpest veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet ist in einer Sonder-Ausgabe des Amtsblattes „Die amtlichen Seiten“ vom 19. Februar abgedruckt und kann im Internet unter www.erlangen.de/das heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es außerdem unter www.erlangen.de/veterinäramt. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hält im Internet unter www.lgl.bayern.de (Stichwort Geflügelpest) ein Merkblatt für Geflügelhalter bereit.
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