Stadt Bayreuth informiert: Anträge auf Sportförderung rechtzeitig stellen
Das Sportamt der Stadt Bayreuth weist darauf hin, dass die Anträge für die Sportförderung/Vereinspauschale 2021 des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie die Anträge auf Sportförderung durch die Stadt Bayreuth spätestens bis Montag, 1. März (Ausschlussfrist), im Sportamt Bayreuth vorliegen müssen. Mit dem Antrag müssen die Übungsleiterlizenzen im Original beziehungsweise nebst der Erklärung des/der Lizenzinhaber/-in vorgelegt werden. Als Besonderheit im Hinblick auf die Corona-Pandemie können ausnahmsweise alle Lizenzen, die nach dem 1. März abgelaufen sind, auch ohne eine Fortbildung beziehungsweise Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter/innen des Sportamtes gerne zur Verfügung. Die Richtlinien sowie die Anträge können die Vereine auch im Internet unter www.bayreuth.de aufrufen.
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