MdL Gabi Schmidt: „Neustarthilfe ist wertvolle Unterstützung für Soloselbständige“

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MdL Gabi Schmidt © Abgeordnetenbüro Schmidt

Gute Nachrichten für Soloselbständige: In dieser Woche ist die Neustarthilfe gestartet, die unter anderem auch Künstler beantragen können. Die Neustarthilfe ist ein Teil des Pakets der Überbrückungshilfe III, unterstützt werden Soloselbständige, deren wirtschaftliche Tätigkeit wegen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 eingeschränkt ist. Die Uehlfelder Landtagsabgeordnete Gabi Schmidt (Freie Wähler) begrüßt vor allem, dass die Hilfe relativ leicht zu beantragen ist: „Denn anders als bei anderen Corona-Unterstützungen muss man bei der Neustarthilfe keinen Steuerberater oder Anwalt einschalten.“

Wie sieht die Neustarthilfe konkret aus? Werden im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend gemacht, können Soloselbständige eine einmalige Neustarthilfe von bis zu 7500 Euro beantragen. Vorgaben, wofür die Soloselbständigen die Neustarthilfe genau verwenden, gibt es nicht. Auf Leistungen der Grundsicherung wird sie ebenfalls nicht angerechnet. Schmidt lobt diesen Ansatz: Soloselbständige sind von den derzeitigen Einschränkungen besonders schwer betroffen, haben aber oft nur geringe betriebliche Fixkosten und können deshalb nur eingeschränkt Überbrückungshilfen beantragen. Ihnen wird jetzt geholfen.“

Antragsberechtigt ist, wer hauptberuflich selbständig ist. Darüber hinaus können auch Künstler die Neustarthilfe beantragen. „Dass hier nun endlich Hilfe ankommt, ist dringend nötig. Kabarettisten, Musiker, sie alle können schon wieder seit Monaten nicht auftreten, vielen geht es mittlerweile an die Existenz. Mir ist wichtig, dass eine vielfältige Kulturszene erhalten bleibt. Die Hilfen müssen deshalb jetzt auch schnell ausgezahlt werden“, sagt Schmidt.

Die Höhe der Neustarthilfe richtet sich nach dem Referenzumsatz im Jahr 2019. Die Betroffenen können ihren Antrag auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de selbst stellen.