Landkreis Lichtenfels: Fifty-Fifty Taxifahrten ab 19. Februar 2021 wieder möglich

Nach Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkung – Infektionsschutzmaßnahmen müssen beachtet werden

Mit Wirkung vom 17. Februar 2021 wurde im Landkreis Lichtenfels die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben, da der Inzidenzwert von 100 (Zahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde (§ 3 Satz 3 der 11. BayIfSMV).

FiftyFifty Taxifahrten sind folglich ab Freitag, 19. Februar 2021, wieder möglich.

Nutzerinnen und Nutzer sind gehalten, die für den ÖPNV geltenden Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere die seit dem 18. Januar 2021 geltende FFP2-Maskenpflicht, zu beachten. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr: https://www.stmb.bayern.de/med/aktuell/archiv/2021/210118ffp2/index.php