Landratsamt Lichtenfels hebt Abkochanordnung für Trinkwasser in Loffeld auf

Für den Bad Staffelsteiner Stadtteil Stublang gilt die Regelung weiterhin

Die Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung des Bad Staffelsteiner Stadtteils Loffeld kann aufgrund einwandfreier bakteriologischer Trinkwasseruntersuchungsergebnisse aufgehoben werden.

Für Stublang bleibt die seit 12. Februar 2021 geltende Abkochanordnung weiterhin bestehen: Das Leitungswasser darf dort bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.