Blumen am Valentinstag: Landratsamt ERH weist auf Sonderöffnungszeiten hin
Um dem Versorgungsbedürfnis eines großen Teils der Bevölkerung Rechnung zu tragen, hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021 Sonderöffnungszeiten für Verkaufsstellen von Blumen am Sonntag, 14. Februar (Valentinstag), erlassen. So dürfen an diesem Tag Verkaufsstellen im Rahmen der Abholung oder Auslieferung vorbestellter Blumen („click bzw. call and collect“) in der Zeit von 8 bis 12 Uhr geöffnet sein. Von dieser Begünstigung können nur Betriebe Gebrauch machen, deren Anteil an Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt. Die geltenden infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind zu beachten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung für den Valentinstag 2021 (PDF-Datei, 150 KB).
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