Erstinstanzliche Strafverfahren am Landgericht Bamberg in der 6. Kalenderwoche 2021

Symbolbild Justiz

In der 6. Kalenderwoche 2021 finden am Landgericht Bamberg folgende (erstinstanzliche) Hauptverhandlungen in Strafsachen statt:

1. Das Strafverfahren gegen den 59-jährigen G. wegen versuchten Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung am 10.02.2021, 09:00 Uhr, vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht (Az. 22 Ks 1107 Js 10535/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last, in der gemeinsam mit seinem Sohn und seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau sowie deren beiden Töchtern bewohnten Wohnung in Bamberg, am Abend des 14.07.2020 aufgrund eines von ihm missbilligten Besuchs des Freundes einer der Stieftöchter, diese zunächst gegen die Balkonbrüstung gestoßen und dabei geäußert zu haben, dass er sie vom Balkon werfen werde.

Nur aufgrund des Eingreifens durch die Ehefrau sowie der zweiten Stieftochter soll der Angeklagte von weiteren Handlungen kurz abgehalten worden sein.

In der Folge soll der Angeklagte versucht haben die Stieftochter und deren Freund vom Balkon in die Wohnung zu ziehen, wobei sich ein Gerangel zwischen den Beteiligten entwickelt haben soll, im Rahmen dessen der Angeklagte den Freund der Stieftochter mit dessen rechter Hand gegen den Türstock der Balkontüre gestoßen und dieser hierdurch eine Handknochenfraktur erlitten haben soll.

Anschließend soll der Angeklagte in die Küche gegangen sein, sich mit einem Fleischerbeil bewaffnet und versucht haben, damit auf den Kopf der Stieftochter einzuschlagen. Die Ehefrau des Angeklagten soll ihm dabei in den Schlagarm gegriffen und hierdurch verhindert haben, dass er die Stieftochter trifft. Aufgrund der lautstarken Auseinandersetzung soll auch der Sohn des Angeklagten hinzugekommen und ihn bis zum Eintreffen der zwischenzeitlich verständigten Polizei von weiteren Angriffen abgehalten haben.

Fortsetzungstermine: 11.02.2021, 23.02.2021, jeweils 09:00 Uhr

2. Das Strafverfahren gegen den 41-jährigen C. wegen bewaffnetem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und anderen Delikten am 10.02.2021, 09:00 Uhr, vor der Großen Strafkammer (Az. 33 KLs 2101 Js 18065/20).

Dem Angeklagten liegt zur Last, im Zeitraum April bis Mai 2020 in Eltmann, bei neun Gelegenheiten verschiedene Betäubungsmittel in kleineren Mengen (25 Ecstasy Tabletten, 10 Gramm Amphetamin, 10 Gramm Marihuana) gewinnbringend weiterveräußert zu haben.

Weiter liegt dem Angeklagten zur Last, bei zwei Gelegenheiten im Zeitraum August bis September 2020 in Zeil am Main jeweils 100 Gramm Marihuana zum Preis von je 900,00 Euro zum anschließenden gewinnbringenden Weiterverkauf erworben zu haben.

Mitte Dezember 2020 soll der Angeklagte in einem Nebenraum seiner Wohnung in Eltmann etwa 80 Gramm Marihuana, verkaufsfertig portioniert in zehn Druckverschlusstütchen, sowie knapp 8 Gramm Methamphetamin zum zeitnahen gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert haben. In unmittelbarer Nähe zu den Betäubungsmitteln soll der Angeklagte griffbereit ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von 7 cm aufbewahrt haben, um dieses gegebenenfalls im Rahmen von Betäubungsmittelgeschäften einsetzen zu können. Das Rauschgift soll der Angeklagte am Abend zuvor von zwei verschiedenen Verkäufern in Zeil am Main erworben haben.


Bezüglich sonstiger Fortsetzungstermine von bereits früher begonnenen erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht Bamberg wird auf die früheren Mitteilungen verwiesen.

Organisatorischer Hinweis: Derzeit finden aufgrund der „Corona-Krise“ strenge Eingangskontrollen statt. Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist eine Selbstauskunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbstauskunftsformblatt findet sich unter folgendem Link: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-undbehoerden/oberlandesgerichte/bamberg/

Aus Zeitersparnisgründen kann dieses im Vorfeld schon ausgedruckt, ausgefüllt und mitgebracht werden.