Coronavirus im Landkreis Kulmbach: Britische Variante bei zwei Fällen nachgewiesen
Das Gesundheitsamt Kulmbach wurde darüber informiert, dass die britische Variante des Corona-Virus auch bei zwei Fällen im Landkreis Kulmbach nachgewiesen wurde. Die sog. Sequenzierungen zum Nachweis der Mutation wurden durch die Kreisverwaltungsbehörde Bayreuth bzw. durch einen niedergelassenen Arzt veranlasst. Nachdem zunächst ein Screening den Verdacht auf das Vorliegen einer Mutation erbrachte, erfolgte in einem zweiten Schritt die vollständige Aufgliederung des gesamten Erbguts des Erregers. Diese bestätigte, dass es sich in beiden Fällen um die britische Mutationsvariante B1.1.7 handelt.
Eine Person befindet sich seit 23.01.2021 im Klinikum Kulmbach. Sie wurde als bekannt COVID-positiv aufgenommen und wurde unmittelbar nach Aufnahme in ein Einzelzimmer auf die COVID-Intensivstation verlegt. Dort wird sie bis heute intensiv betreut. Sie steht in Bezug zu den beiden Bayreuther Kliniken. Aufgrund der Entwicklung in Bayreuth wurden aus Vorsorgegründen auch bei anderen Patienten dieser COVID-Station Abstriche zur Analyse auf die Virus-Mutation veranlasst. Die bei Mitarbeitern und Patienten auf der normalen COVID-Station stichpunktartig durchgeführten Mutationsuntersuchungen sind bisher negativ ausgefallen. „Das Klinikum Kulmbach verfolgt seit Beginn der Pandemie ein konsequentes Hygienekonzept. Alle denkbaren Schutzmaßnahmen sind ergriffen. In diesem Rahmen finden auch regelmäßig Reihentestungen der Klinikums-Mitarbeiter vorrangig in allen Risikobereichen statt. Aktuell werden alle Mitarbeiter der COVID-Stationen mittels PCR-Testung mehrmals die Woche getestet“, erklärt die Geschäftsführerin des Klinikums Kulmbach, Brigitte Angermann.
Die andere betroffene Person ist zu Hause isoliert und wird vom Gesundheitsamt engmaschig betreut. Ein Bezug zu den Bayreuther Fällen besteht nicht. Die Testabnahme erfolgte in Baden-Württemberg.
Auch das Gesundheitsamt Kulmbach hat bereits mehrere Proben an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gesandt, um diese auf Vorliegen einer Mutation überprüfen zu lassen. Bisher wurde bei keiner dieser Proben eine Mutation nachgewiesen.
„Es besteht kein Grund zur Beunruhigung“, betont die Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamts, Dr. Camelia Fiedler. Bei Einhaltung der bisherigen Schutzmaßnahmen, wie z. B. Kontaktreduzierung, Abstandsgebot, Händehygiene, Lüften und konsequentes Maskentragen schütze man sich auch gegen die veränderten Corona-Virusvarianten. „Denn die Übertragungswege bleiben die gleichen“, so Fiedler. Das Kontaktpersonenmanagement werde aber angepasst. Insbesondere gelte bei einem Kontakt zu einer neuen Corona‑Virusvariante eine 14-tägige Quarantäne, welche auch bei einem negativen Testergebnis nicht verkürzt werden kann.
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