Im gesamten Landkreis Bayreuth und in der Stadt Bayreuth gilt Aufstallungspflicht für alle Geflügelhalter
Für alle Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern, Wachteln, Laufvögeln, Fasanen gilt die Aufstallungspflicht. Das Geflügel ist entweder in einem geschlossenen Stall oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein.
Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bayreuth sowie umfassende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landratsamts unter diesem Link: https://www.landkreis-bayreuth.de/buerger-service/gesundheit-und-verbraucher/veterinaerwesen/tierseuchen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
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